Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier, da ich mein Anliegen einmal schildern möchte und etwas Rat bräuchte.
Im letztem Jahr war ich in den Monaten August und Oktober schonmal im Bezug von ALG2. Vom 01.11.2022 bis 31.12.2022 erhielte ich dann kein ALG2 mehr, sondern Schüler-BaföG aufgrund eines Abendschulen-Besuchs, den ich zum 11.01.2023 beenden musste. Nun am 11.01.2023 habe ich dann gleich einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und dieser ist derzeit noch in Bearbeitung..
Jetzt zur Frage:
Seit August 2022 warte ich schon auf die Zahlung meines Kindergelds. (Da ein Elternteil von mir im Juni 2022 verstorben ist und das Kindergel über dieses lief, musste ich es von meinem anderen Elternteil neu beantragen lassen) Das hat gedauert .. Zudem wollte das Jobcenter in den Monaten August und Oktober 2022 das Kindergeld von der Familienkasse zurück, doch das Jobcenter hat diesen Erstattungsanspruch auf Druck erst am 09.01.2023 der Familienkasse zugesandt. (Das beste: Der Erstattungsanspruch wurde übrigens seitens des Jobcenter fallen gelassen, das heisst umsonst gewartet)
Jetzt wurde meinem berechtigten Elternteil soeben von der Familienkasse am Telefon berichtet, dass der Kindergeld-Bescheid heute raus ist mit der Nachzahlung vom 01.08.22-31.01.23 und am 27.01.2023 eine Nachzahlung in Höhe von 1.345,00€ auf meinem Konto sein wird.
Nun jetzt stell ich mir die Frage, wenn ich jetzt den Antrag am 11.01. auf Bürgergeld gestellt habe, und ich meine Nachzahlung vom Kindergeld jetzt noch im Januar erhalte, ob es mir auf das Bürgergeld angerechnet wird. ...
Kann mir da jemand helfen?