Bürgergeld und Kindergeldnachzahlung

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin neu hier, da ich mein Anliegen einmal schildern möchte und etwas Rat bräuchte. :/ :saint:

    Im letztem Jahr war ich in den Monaten August und Oktober schonmal im Bezug von ALG2. Vom 01.11.2022 bis 31.12.2022 erhielte ich dann kein ALG2 mehr, sondern Schüler-BaföG aufgrund eines Abendschulen-Besuchs, den ich zum 11.01.2023 beenden musste. Nun am 11.01.2023 habe ich dann gleich einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und dieser ist derzeit noch in Bearbeitung..

    Jetzt zur Frage:

    Seit August 2022 warte ich schon auf die Zahlung meines Kindergelds. (Da ein Elternteil von mir im Juni 2022 verstorben ist und das Kindergel über dieses lief, musste ich es von meinem anderen Elternteil neu beantragen lassen) Das hat gedauert :rolleyes: .. Zudem wollte das Jobcenter in den Monaten August und Oktober 2022 das Kindergeld von der Familienkasse zurück, doch das Jobcenter hat diesen Erstattungsanspruch auf Druck erst am 09.01.2023 der Familienkasse zugesandt. (Das beste: Der Erstattungsanspruch wurde übrigens seitens des Jobcenter fallen gelassen, das heisst umsonst gewartet)

    Jetzt wurde meinem berechtigten Elternteil soeben von der Familienkasse am Telefon berichtet, dass der Kindergeld-Bescheid heute raus ist mit der Nachzahlung vom 01.08.22-31.01.23 und am 27.01.2023 eine Nachzahlung in Höhe von 1.345,00€ auf meinem Konto sein wird.

    Nun jetzt stell ich mir die Frage, wenn ich jetzt den Antrag am 11.01. auf Bürgergeld gestellt habe, und ich meine Nachzahlung vom Kindergeld jetzt noch im Januar erhalte, ob es mir auf das Bürgergeld angerechnet wird. =O ...

    Kann mir da jemand helfen?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das wird angerechnet. Es gilt das Zuflussprinzip.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ja, das wird angerechnet. Es gilt das Zuflussprinzip.

    Super, danke für die Info!

    Noch eine Frage.. vielleicht wissen Sie wie das gehandhabt wird.

    Denn ich habe ja am 31.12.22 noch volles BAFöG für den Monat Januar bekommen, obwohl es mir im Nachhinein ja nur bis 11.01 zugestanden hätte. Erhalte ich trotzdem nachträglich von JC Leistungen für den Januar oder berechnen diese mich aufgrund dessen dann erst ab 01.02 ? Und BASöG holt sich das dann vom JC evtl. in Form eines Erstattungsanspruchs von denen zurück?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Zufluss des Bafög im Dezember war, hat das keine Relevanz für Januar. Und wie soll sich das Jobcenter bereits ausgezahltes Bafög erstatten lassen können? Ich verstehe nicht, was du damit meinst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.