Guten Tag,
ich habe mich durch verschiedene Gesetzestexte und Leitfäden gelesen. Auch Erbfälle habe ich mir durchgelesen, jedoch waren die Faktoren dabei immer andere. Da ich nicht weiß,wie und wann Faktoren einen Fall verändern, wäre es sehr lieb, wenn ihr mir helfen könntet.
Ich bin Rentnerin und lebe mit meinen Berufsschulkindern in einem Haushalt. Beide Beziehen Bürgergeld, ich bestreite meinen Anteil von meiner Rente.
Nun verstarb mein Vater. Es gibt ein Berliner Testament (mit neuer Frau). In erster Instanz wurde ich enterbt. Nun hatte ich gelesen, dass mir dennoch ein Pflichtteil zusteht und ich da ich zur Bedarfsgemeinschaft gehöre, meinen Pflichtteil geltend machen muss.
Ich habe nun einen Anwalt aufgesucht, der nun alles in die Wege leitet und wir einen Überblick darüber bekommen umd welchen Vermögenswert es sich handelt.
Nun habe ich von Schonvermögen, Freibeträge, Einkommen, Vermögen, Einkommen wird ab 07/23 als Vermögen gerechnet, von 15000Euro und PKW Zuschuss, 6Monate keine Leistungen etc.pp gelesen und ich gebe es ehrlich zu, es verwirrt mich alles so sehr.
Was genau stimmt denn jetzt? Gibt es ganz konkrete Zahlen oder sind alles Ausnahmen von Ausnahmen? Meine Anwältin geht von einer größeren 5stelligen Summe aus. (Fakten haben wir aber wie i.a noch keine). Sie kann mir allerdings auf all diese Fragen keine Antwort geben, da sie sich darin nicht auskennt.
Daher meine Fragen hier, vielleicht beantwortet sich die ein oder andere Frage, durch eine vorherige.
- welches Datum ist wichtig? Todestag oder Auszahlungstag?
- da ich mit zur BG gehöre, spielt es sicher keine Rolle ob ich Leistungen beziehe oder nicht?
- gibt es einen Prozentsatz oder eine konkrete Summe die auf jeden Fall behalten werden darf? Und ist diese abhängig wem diese in der BG zusteht?
- stimmt es, dass 6 Monate lang kein Leistungsbezug stattfindet, sofern vom Erbe dieser zeitraum i.H des Leisrungsbezugs gelebt werden kann? (Was ich sehr gut fände)
- stimmt es, das 15000Euro behalten werden dürfen, 750Euro für Haushalt und 7500Euro für ein Auto? Wenn ja, gilt dies pro Mitglied der BG oder für alle?
- oder stimmt dies alles nicht und es muss der Einzelfall betrachtet werden?
- oder stimmt dies alles nur teilweise und es gibt ein dickes aber? Welches Aber muss berücksichtigt werden?
Ihr Lieben, ich würde mich sehr freuen, wenn es vielleicht machbar dadurch wäre, vom Amt wegzukommen. Wäre dies auch machbar? Gibt es Auflagen die zu berücksichtigen sind? Und darf ich iwann, wenn es nicht mehr anders geht, auch wieder Leistungen beantragen? Also nicht gemeint, das ich in 2 Monaten das Ganze Geld (wenn es denn überhaupt so sein sollte) verpulvere und dann wieder Leistungen beziehen möchte. Ich wäre schon gern so lang es geht, weg vom Amt.
Fragen über Fragen, ich bedanke mich sehr, dass ihr soweit gelesen habt und natürlich auch für Antworten.