Unterhaltsvorschuss fällt weg, Kinder ü18

  • Moin,

    Ich schildere kurz die Situation. Meine Zwillinge werden Ende Februar 18. Dann fällt für mich der Unterhaltsvorschuss weg. Der Vater hat eine neue Frau und hat auch nie gezahlt. Meine Töchter sind noch bis zum Sommer 2024 in der Schule. Ich bin Rentner mit 520 Euro Nebenjob. Bis dahin ja auch kein Problem. Wir haben aber seit 3 Jahren den besten Freund (voll berufstätig) meiner Schwester bei uns wohnen. Seine Tochter kommt auch regelmäßig. Es läuft wirklich gut als WG.

    Meine Frage ist, wie wir berechnet werden? Wird er mit Tochter voll mit angerechnet? Ich möchte nämlich nur den Unterhaltsvorschuss ersetzt bekommen und mich stresst das jetzt schon so sehr, dass sie mich mit den Kindern veranlagen wollen. Dann vermutlich diese Diskussionen ob wir ein Paar sind oder nicht. <X

    Können die Kinder nicht alleine veranlagt werden? Meinen Unterhalt bekomme ich ja alleine geregelt. Das Bafög Amt fühlt sich nicht zuständig und beim Wohngeld sollen wir zusammen veranlagt werden.

    Weiss jemand von euch, wie das jetzt funktioniert?

    • Offizieller Beitrag

    Können die Kinder nicht alleine veranlagt werden?

    Nein.


    Weiss jemand von euch, wie das jetzt funktioniert?

    Das kommt darauf an, wie gut du widerlegen kannst, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Ich hab mir son Quatsch schon gedacht.

    Eine Frage zum Verständnis habe ich aber noch.

    Wie kann es sein, dass der Vater nicht zahlen muss und meine Töchter (11. Klasse Gymnasium) jetzt von einem "fremden Mann" finanziert werden sollen. Ich bezahle ja auch nicht fuer seine Tochter. Das verstehe ich tatsächlich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Dass der Vater nicht zahlen muss, liegt doch an dir. Du bist doch diejenige, die stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder die Unterhaltsansprüche durchzusetzen hat.

    Ansonsten gilt im SGB II in einer Bedarfsgemeinschaft nunmal das, was vor vielen Jahren in der Serie "Ich heirate eine Familie" auch gegolten hat.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Dass der Vater nicht zahlen muss, liegt doch an dir. Du bist doch diejenige, die stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder die Unterhaltsansprüche durchzusetzen hat.

    Meinst du, ich hab Unterhaltsvorschuss bekommen, weil ich die Rechte meiner Töchter nicht versucht habe durchzusetzen?

    Ansonsten gilt im SGB II in einer Bedarfsgemeinschaft nunmal das, was vor vielen Jahren in der Serie "Ich heirate eine Familie" auch gegolten hat

    Wenn wir ein Paar wären....

    • Offizieller Beitrag

    Meinst du, ich hab Unterhaltsvorschuss bekommen, weil ich die Rechte meiner Töchter nicht versucht habe durchzusetzen?

    Nun ja, das Recht setzt man vor Gericht durch. Nicht bei der UVG-Stelle.


    Wenn wir ein Paar wären....

    Na, dann ist doch alles gut.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.