Bürgergeld und dennoch Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?

  • Guten Tag,

    ich (27) habe im Januar meinen Antrag auf Bürgergeld gestellt, nachdem ich mich mit Depressionen und Burnout im Job irgendwie noch über den Jahreswechsel gezogen habe.
    Jetzt habe ich per Post zwei Kopien einer Eingliederungsvereinbarung erhalten mit der bitte eine unterschrieben zurück zu schicken, jedoch noch kein einziges persönliches Gespräch mit dem Jobcenter gehabt.

    Ist es klug diese wirklich zu unterschreiben? Aus verschiedenen Quellen lese ich heraus, dass ab dem 1 Juli 2023 der "Plan zur Verbesserung der Teilhabe" Vorrang hat, Eingliederungsvereinbarungen jedoch bis Dezember 2023 übergangsweise bestehen dürften. Ich bin ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass ich in einer Tätigkeit meines alten Berufes noch einmal zurückkehren kann und würde gerne eine Ausbildung machen, das ganze zieht sich natürlich mit den Stellen- und Fristen und ich würde gerne vermeiden, dass man mich weil jung und gute Noten etc. in irgendetwas reinzwingt, in dem sich mein psychischer Zustand weiter verschlimmert.

  • eingliederungsvereinbarung wird wohl noch bis zum juli praktiziert . musst du aber nicht unterschreiben ohne gespräch vorher . und es kommt auf den inhalt an . es gilt vertragsfreiheit in deutschland

  • Hallo,

    Bevor ich von der Rentenversicherung als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft worden bin, musste ich auch beim Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. In dieser stand als meine einzige Aufgabe, dass ich pünktlich meine Krankschreibungen einreichen soll. Ärzte können immer quartalsweise krankschreiben.

    Wenn du aufgrund von Burnout und Depression aktuell nicht arbeitsfähig bist, könntest du auch darum bitten, zuerst eine Reha machen zu dürfen.

    Der Reha-Antrag und bis dann die Reha losgeht, dauert ja auch noch ein paar Monate. Vielleicht wird im Anschluss die Aufnahme einer Ausbildung auch etwas leichter.

    Liebe Grüße

    Sunny🌞

  • Schwierig etwas zu sagen wenn du den Inhalt der EGV nicht zumindest grob angibst, bzw. Du musst doch selbst wissen ob der Inhalt für dich ok ist oder nicht.

    Verzeihung, ich hab tatsächlich gar nicht so recht den Inhalt verstanden weil dort grundsätzliche Dinge geregelt zu sein scheinen.
    Aus irgendeinen Grund dachte ich das ganze zieht noch einen Rattenschwanz durch die Form der Vereinbarung mit sich aber im Endeffekt steht dort nur:

    Ziele: Intergration 1. Arbeitsmarkt, wegfall Leistungen Sicherheit Lebensunterhalt.
    Unterstützung des Jobcenters durch: Vermittlung.
    Pflichten: Teilnahme an Terminen und Aktualisierung Jobcenter über wirtschaftliche Verhältnisse.

  • Nun, das scheint aber nichts besonderes zu sein und unter Umständen auch nichts zu deiner gesundheitlichen Situation. Bist du denn aktuell Arbeitsfähig? Falls nicht würde ich nicht unterschreiben und das Gespräch mit deinem PaP oder FM oder Vermittler, oder wie er bei euch heisst, suchen.