Was kann mann machen wenn die Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung nach dem Regelsatz für Aleinstehende berechnet und nicht nach dem für Bedarfsgemeinschaften.
Was kann mann da machen und nach welchem Satz wird es nun Berechnet?
Was kann mann machen wenn die Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung nach dem Regelsatz für Aleinstehende berechnet und nicht nach dem für Bedarfsgemeinschaften.
Was kann mann da machen und nach welchem Satz wird es nun Berechnet?
Es wird immer nach dem Regelbedarf Alleinstehend gerechnet auch wenn man nicht Alleinstehend ist.
Nix kann man da machen, um die Frage zu beantworten.
Weil es hir heißt es wird mit 451 Euro gerechnet.
Das ist meines Erachtens falsch. 451 Euro ist für Partner in 2023.
Gerechnet wird mit Regelbedarf Alleinstehende.
Hier steht es im Gesetz:
Das ist meines Erachtens falsch. 451 Euro ist für Partner in 2023.
Gerechnet wird mit Regelbedarf Alleinstehende.
Ich bin ja mit meinem Partner in einer BG
Da ist egal! Bemessungsgrundlage ist der Regelbedarf Alleinstehende auch wenn du in BG lebst.
Wenn du Arbeitseinkommen hast geht es nach dem individuellen Einkommen und bei SGB 2 Leistungen nach dem Regelbedarf Alkeinstehend.
Zur Verdeutlichung hier der Auszug aus § 62 Abs. 2 SGB V:
Bei Versicherten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch erhalten, ist abweichend von den Sätzen 1 bis 3 als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur der Regelbedarf nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches maßgeblich
Dieser Regelbedarf beträgt für 2022 449 € und für 2023 502 €. Eine Berechnung für 2023 mit 451 € (für Ehegatten bzw. Partnergemeinschaften) ist demnach falsch.