Auflösung privater Rentenversicherung um Dispo Kredit auszugleichen. Wie wird dieses Geld auf Einkommen angerechnet

  • Hallo,

    ich beziehe seit 3 Jahren Grundsicherung, diese wurde nun automatisch zur Bürgerhilfe.

    Leider reichte die Grundsicherung und nun auch das Bürgergeld nicht aus, um meine monatlichen Fixkosten zu decken.

    Aus meiner früheren Selbstständigkeit (vor Pandemie) wurde ich als sehe kreditwürdig angesehen und habe so einen Dispokredit von 10.000 Euro bei meiner Bank. Der wurde mir zum Verhängnis, denn dadurch, dass ich monatlich mehr Geld ausgegeben habe als mir zur Verfügung stand (laufende Kreditkosten, Dispokredit Zinsen etc, alles Kosten, die ich nicht minimieren kann), bin ich immer tiefer in den Dispo gerutscht. Nun bin ich nur noch ganz knapp vor dem Limit angekommen. Meine große Sorge: Zahlungsunfähig zu werden und ich habe mich auch mit der Möglichkeit der Privatinsolvenz auseinander gesetzt, aber möchte dies, wenn es geht vermeiden.

    Ich habe eine private Rentenversicherung (Fonts) und überlege, diese aufzulösen. Dies wird ca 8000 Euro sein. Damit hätte ich meinen Dispo fast beglichen und neben dem Aufbau meiner neuen Selbstständigkeit, such ich mir grad auch noch einen weiteren Job, damit die Abwärtsspirale ein Ende hat.

    Ich bin 47 Jahre alt, falls das noch eine Rolle spielt.

    Und meine Frage:

    Kann das Jobcenter die Auszahlung der Rentenversicherung auf das Einkommen anrechnen? Oder ist dies Vermögen, das ich besitzen darf.

    Faktisch habe ich ja damit auch kein Vermögen oder bereichere mich, sondern sorge nur dafür, dass ich nicht zahlungsunfähig werde. Also ich habe ja wirklich nicht mehr Geld zur Verfügung sondern erläse mich nur von den Zins-Zahlungen, die mir grad das Genick brechen, weil ads monatliche Geld vom Jobcenter dafür ja nicht reicht. Meine Sorge ist, dass das Jobcenter nicht nur anteilig Geld zurück verlangen könnte, sondern sogar festlegt, dass ich mehrere Monate komplett nicht anspruchs-berechtigt gewesen sei.

    Und:

    Muss ich dem Jobcenter melden, wenn ich die Versicherung auflöse oder warte ich ab bis zur nächste Schlussabrechnung. Da wird man ja eh an den Kto Auszügen sehen, dass Geld eingegangen ist.

  • Nur zum Verständnis, da du von Grundsicherung sprichst: Du hast auch schon vor 2022 Leistungen nach SGB 2 (Grundsicherung für Arbeitssuchende, umgangssprachlich Hartz IV), jetzt Bürgergeld und nicht Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach SGB 12 bezogen?

    Unabhängig davon wird ja die private Rentenversicherung sowieso beim Jobcenter oder Sozialamt bekannt sein, da man ja das Vermögen angeben muss. Du liegst ja mit den 8000 Euro unter den zulässigen Freibeträgen, daher handelt es sich wenn du dir die Rentenversicherung auszahlen lässt m.M. um eine klassische Vermögensumwandlung die nicht als Einkommen anzurechnen ist.

  • Danke schon mal für die schnelle Antwort!

    Genau, ich habe schon vor 2022 Leistungen nach SGB 2 (Grundsicherung für Arbeitssuchende, umgangssprachlich Hartz IV) bezogen.

    Und ja, dem Jobcenter ist bekannt, dass ich diese Versicherung habe.

    Muss ich dem Jobcenter melden, wenn ich die Versicherung jetzt auflöse und das Geld auf mein Konto überwiesen wird?

  • Erst mal sorry von meiner Seite, ich meinte natürlich ob du schon vor 2023 und nicht vor 2022 ALG II, jetzt Bürgergeld, bezogen hast. Ich persönlich würde die Auszahlung vielleicht lieber melden, dann bist du m.M. auf der sicheren Seite. Das JC darf es dann aber wie gesagt nicht anrechnen, da Vermögensumwandlung.