Guten Abend zusammen,
ich bekomme zurzeit Bürgergeld und arbeite gleichzeitig in einem Minijob in dem ich knapp 514 € bekomme. Nun hat sich die Möglichkeit ergeben, dass ich ein paar Stunden die Woche auf Rechnung bei einem Fitnessstudio noch etwas dazu verdienen könnte. Dazu würde ich ein Gewerbe anmelden und die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Meine Frage ist, ob ich durch den zuverdienst im Fitnesstudio sozialversicherungpflichtig werde oder die Krankenkassenbeiträge wieder selber zahlen muss oder sonst irgendwas übersehen habe?
Angenommen ich würde bei dem Fitnessstudio 206 € im Monat verdienen und hätte aus Minijob und selbstständigem Nebenerwerb insgesamt 720 € dann habe ich:
- 100 € Freibetrag von dem nichts abgezogen wird
- 420 €, von denen 80 % vom Bürgergeld abgezogen werden
- 200 € von denen 70 % vom Bürgergeld abgezogen werden.
Kann ich das so einfach rechnen oder muss ich irgendwo dann wieder Krankenkassenbeiträge zahlen oder vergesse ich noch irgend etwas?
Sagt mir gerne Bescheid, falls die Situation unklar und welche Details fehlen.
Vielen Dank und lieben Gruß!