Gibt es bei Bezug von Bürgergeld eine neue Karenzzeit, wenn etwa durch Tod oder Auszug eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft die ursprünglich angemessene Wohnung zu groß wird.

  • Hallo, Forum!

    Als Nichtfachmann wäre ich für freundliche Hinweise sehr dankbar, ob es für den oben kurz skizzierten Sachverhalt irgendwelche Regeln gibt. Meiner Meinung nach ist nach der Verringerung der Bedarfsgemeinschaft die Situation der restlichen Mitglieder sehr ähnlich der einer Bedarfsgemeinschaft, die in einer unangemessen großen Wohnung erstmalig Bürgergeld beantragt. Es ist ja nicht mehr die alte, sondern eine neue Bedarfsgemeinschaft, und sie wohnt in einer unangemessen großen Wohnung. Ich konnte trotz langen Googelns den Fall nirgends finden. Vielleicht könnt Ihr mir ja irgendeinen Tipp geben.

    Viele Grüße

    Kurt

    • Offizieller Beitrag

    Hinsichtlich des Todesfalls ist gesetzlich in § 22 SGB II geregelt:

    Zitat

    Verstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, ist die Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von mindestens zwölf Monaten nach dem Sterbemonat nicht zumutbar.

    Wegen eines Auszugs ist nichts geregelt. Wieso die Karenzzeit einer bereits zu teuren Wohnung, die nach Minderung der Personen noch unangemessener wird, neu beginnen soll, entgeht mir.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.