Hallo, Forum!
Als Nichtfachmann wäre ich für freundliche Hinweise sehr dankbar, ob es für den oben kurz skizzierten Sachverhalt irgendwelche Regeln gibt. Meiner Meinung nach ist nach der Verringerung der Bedarfsgemeinschaft die Situation der restlichen Mitglieder sehr ähnlich der einer Bedarfsgemeinschaft, die in einer unangemessen großen Wohnung erstmalig Bürgergeld beantragt. Es ist ja nicht mehr die alte, sondern eine neue Bedarfsgemeinschaft, und sie wohnt in einer unangemessen großen Wohnung. Ich konnte trotz langen Googelns den Fall nirgends finden. Vielleicht könnt Ihr mir ja irgendeinen Tipp geben.
Viele Grüße
Kurt