Hallo, nun weiß ich immerhin schon, dass ich im laufenden Bezug vom Bürgergeld, vorher HartzIV, meine private Altersvorsorge, die jetzt in meinem 60. Lebensjahr möglich ist aufzulösen,
nur als Vermögensumwandlung gilt und nicht als Einkommen, wenn ich es für den Kauf einer selbstgenutzen Immobilie oder Abbezahlung eines Kredits nutze.
Was ich aber bisher nicht heraus gekriegt habe - was ist wenn ich mir die Altervorsorge auszahlen lasse, aber das Geld mehr oder weniger die nächsten Monate oder auch Jahre
ungenutzt oder nur wenig genutzt auf meinem Konto stehen lassen? Ist das dann auch Vermögensumwandlung und gilt das nicht als Einkommen?
Wenn ja - nur Vermögensumwandlung und kein Einkommen, gilt dann die Vermögensobergrenze von 40 000 Euro oder die nach einem Jahr Karenzzeit von 15 000 Euro, wenn man schon Jahre vorher im Leistungsbezug war?
Über eine rechtssichere Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank, mit freundlichen Grüßen