Guten Tag liebes Forum,
ich hätte da mal ne Frage oder auch zwei:
Von der Leistungsbezieherin (2 Kinder, alleinerziehend) wurde eine 450€ Tätigkeit aufgenommen und der voraussichtliche Verdienst auch dem Jobcenter mitgeteilt.
Dies wurde dann vom Jobcenter in die Berechnung des Anspruches mit aufgenommen und dementsprechend auch beschieden.
Nun lag der Verdienst in den letzten Monaten wider erwarten unterhalb des Betrages und dieses ist auch dem Jobcenter mehrfach mitgeteilt worden. Jedes mal entsprechend
mit der Bitte, die Rückrechnung durchzuführen und den zu viel einbehaltenen Betrag durch das Amt im nächsten Monat zu erstatten.
Hier fängt die ganze Misere nun an:
Die Mitteilungen werden ignoriert. Man bekommt keinen ans Telefon und wenn, dann wird man mit dem Hinweis abgespeist, dass die Anträge
der Ukrainischen Flüchtlinge zuerst bearbeitet werden müssen, man hätte soooo viel Arbeit und das wäre jetzt nicht Priorität und u. a. man hätte Personalnot.
Das ganze zieht sich nun über mehr als 6 Monate hin. Die Nachzahlung vom Amt beläuft sich nun schon auf über 200 Euro, die dringend benötigt werden.
Nun hat die Leistungsbezieherin dem Jobcenter mitgeteilt, dass sich das Gehalt in Summe nach unten verändert hat da nicht mehr so viele Stunden gearbeitet werden kann
und man doch bitte entsprechend den Bescheid anpasst, also das neue Gehalt berechnet.
Daraufhin ist folgende Mitteilung seitens des Jobcenters erfolgt:
Das Einkommen wird auf Grundlage der Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate vorläufig berücksichtigt. Daher kann das Einkommen derzeit nicht auf
die Summe XXX gesenkt werden. (Was ich ehrlich gesagt gar nicht verstehen kann. Man ist doch verpflichtet, jegliche Änderung in der Bedarfsgemeinschaft sofort anzuzeigen!)
Kann das denn wohl sein? Somit erhält die Leistungsbezieherin jeden Monat zu wenig Geld, da von einer viel höheren Einkommenssituation ausgegangen wird.
Ferner wird die Nebenkostenabrechnung (Nachzahlung an den Vermieter) ebenfalls nicht bearbeitet. Der Vermieter hat schon 2x angemahnt und wir haben Sorge,
dass es doch etwas Stress mit dem Vermieter gibt, evtl. Kündigung der Wohnung etc.
Aufgrund dieser ganzen Problematik habe ich mich stellvertretend in einem persönlichen Gespräch an den Bürgermeister gewandt und diese Zustände mal offen dargelegt und
um dringende Abhilfe gebeten. Er bestätigte die personelle Problematik direkt und zeigte Verständnis. Erklärte, dass bereits Abhilfe geschaffen wurde und man schnellstens
versuche, die aufgelaufenen Dinge abzuarbeiten. Dieses kann ich nun gar nicht feststellen. Die SB im Jobcenter ist sowas von ignorant und gibt kaum Informationen oder auch falsche von sich. Und wie oben beschrieben, berücksichtigt sie nicht das aktuelle Einkommen.
Dann wüsste ich gerne, ob es seitens des Jobcenters die Verpflichtung besteht, jetzt im Zuge der Neuberechnung wg. "Bürgergeld" einen neuen Bescheid zu schicken?
Man kann ja gar nicht kontrollieren, ob die Berechnung richtig ist. Der Bescheid der Leistungsbezieherin ist aus dem Jahr 2022, so dass ja ein Widerspruch etc.
nicht mehr eingelegt werden kann.
Vielleicht kann mir jemand helfen...? Ehrlich gesagt, bin ich echt ratlos..., ansonsten bleibt nur der Weg zum Anwalt oder eine Untätigkeitsklage...?
Für Infos vorab schon mal herzlichen Dank.
LG
E.