Moin zusammen,
ich bin gerade umgezogen. Die Heizkosten meiner aktuellen Wohnung belaufen sich auf 194 € monatlich. Das Jobcenter übernimmt 74€ (inklusive Mehrbedarf Warmwasser).
Mein Antrag auf erneute Überprüfung wurde abgelehnt. Somit besteht die Differenz von 120 € weiterhin, die ich aus dem Regelbedarf zahlen muss.
Das sind fast 25% des gesamten Regelbedarfes, die ich nicht anderweitig nutzen kann.
Ich habe nun gelesen, dass bei einem Überschreiten der durchschnittlichen Höhe der Heizkosten sind diese nicht in jedem Fall als unangemessen hoch zu bewerten. Denn das Jobcenter muss auch die persönliche Situation des Beziehers von Bürgergeld bzw. der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigen.
So können beispielsweise
– eine schlechte Wärmedämmung gegeben ist, (oft bei Altbauten) , deren
– Fenster keine doppelte oder dreifache Isolierverglasung haben.
– Gleiches gilt bei alten Türen.
Eine solche Situation im Gebäude oder in der Person des Bürgergeld-Beziehers begründet, kann an sich überhöhte Heizkosten zu angemessenen Heizkosten machen.
Die Situation muss allerdings vom Bürgergeld-Bezieher nachgewiesen, also belegt werden.
Wie soll ich so etwas belegen, bzw. wurde es nicht ohnehin schon berücksichtigt?
Habt ihr eventuell noch andere Vorschläge? Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Viele Grüße