Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich möchte Bürgergeld beantragen, lebe mit meinem Partner zusammen, welcher einen Minijob (520€) ausübt. Es gibt keine weiteren Einkünfte bei uns. Lediglich ich möchte Bürgergeld beziehen, mein Partner nicht.
Dennoch werden wir ja als Bedarfsgemeinschaft gesehen, also sein Minijob Einkommen auf meinen Regelsatz angerechnet, richtig?
Der Bürgergeld Rechner spuckt folgendes aus:
Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller :451.00 €
Lebenspartner/in:451.00 €
Summe der Leistungen:902.00 €
Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:430.00 €
Heizkosten:80.00 €
Zuschuss Warmwasser:16.00 €
Summe der Unterkunftskosten:526.00 €
Einkommen
Erwerbseinkommen Netto:520.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:-184.00 €
Summe der Einkünfte:336.00 €
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:902.00 €
+ Summe der Unterkunftskosten:526.00 €
- Summe der Einkünfte336.00 €
= vermutlicher Anspruch:1092.00 €
Ich bin etwas verwirrt über die Regelleistung für den Lebenspartner, da er ja keinen Antrag stellen wird. Die Option, dass der Partner keinen Antrag stellt, wird beim Rechner nicht berücksichtigt bzw lässt sich nicht angeben.
Dann muss ich die 451€ für ihn einfach in der Rechnung abziehen, denn sein Einkommen würde ja in jedem Fall mit angerechnet, auch ohne Antrag seinerseits, oder?
Ist meine Denkweise da richtig? 🤔😅
Ich bedanke mich für alle Antworten 🤗🤗