Bürgergeld und Erbschaft

  • Hallo,

    ja, das Thema Erbschaft wurde hier schon besprochen, dennoch bin ich mir nicht sicher, wie es sich nun genau verhält.

    Mein Vater ist im August 2022 verstorben. Im Oktober 2022 habe ich das Testament vom Amtsgericht erhalten. Darin wird mir ein Pflichtteil (30.000 €) zugestanden, der meiner Ansicht nach gering ausfällt. Ich habe eine Erbrechts-Beratung bei der ÖRA in Anspruch genommen und mir wurde heute, bei einem Folgetermin geraten, auf eine Klage zu verzichten, da die Summe des Pflichtteils vermutlich korrekt sei.

    Ich habe im vergangenen Jahr bis einschließlich Januar diesen Jahres ALG 1 erhalten und stehe seit Februar im Bürgergeld-Bezug.

    Nun habe ich gelesen, dass ein Nichtmelden einer Erbschaft gemäß § 63 Absatz 1 SGB II eine Ordnungswidrigkeit ist und mache mir Sorgen.

    Meine Frage ist: Ab wann gelte ich als Erbin? Ab Sterbedatum, ab Testamentserhalt oder ab Geldzufluss?

    Viele Grüße

    Antonia123

  • Meine Frage ist: Ab wann gelte ich als Erbin?

    Gar nicht. Wer einen Pflichtteil geltend macht, ist kein Erbe, sondern hat einen Geldanspruch gegen die Erben.

    Ich habe im vergangenen Jahr bis einschließlich Januar diesen Jahres ALG 1 erhalten und stehe seit Februar im Bürgergeld-Bezug.

    Hast du dem Jobcenter nicht mitgeteilt, dass du einen Pflichtteilanspruch hast? Falls nein, hole das schleunigst nach.

    „Truth is the first casualty in war” - Ethel Annakin

  • Gar nicht. Wer einen Pflichtteil geltend macht, ist kein Erbe, sondern hat einen Geldanspruch gegen die Erben.

    Hast du dem Jobcenter nicht mitgeteilt, dass du einen Pflichtteilanspruch hast? Falls nein, hole das schleunigst nach.

    Ich hatte gehofft, den Pflichtanteil erhöhen zu können. Den Anspruch teile ich jetzt gleich online mit. oje…