Anrechnung ausl. Rente

  • Der Träger einer ausl. Mini-Rente stellte seine bei der dt. Grundsicherung anrechenbaren Monatsleistungen (schlechter Umrechnungskurs, hohe Bankgebühren) auf Jahreszahlung um. Dadurch erhebt sich die Frage, ob dies auch bei Bestimmung der laufenden monatlichen Grundsicherung berücksichtigt werden muss.

    Die Jahreszahhlung erfolgt erst im Nachhinein. Kan / darf trodem weiterhin eine monatliche Berücksichtung kalkulatorisch /hypothetisch erfolgen, wobei ja kein laufender Zahlungseingang stattfindet, es naturgemäß auch nicht sicher ist, dass der Empfnger einer künftigen Jahreszahlung diese überhaupt erlebt?

  • Die Anrechnung wird im Monat des tatsächlichen Zuflusses erfolgen müssen. Nur dann wenn durch den einmaligen Zufluss die Hilfebedürftigkeit entfällt dann erfolgt eine Verteilung auf 6 Monate.