Moin allerseits,
vom Amt kam nun eine Mieterbescheinigung die der Vermieter ausfüllen soll. Allerdings bekam ich das auch schonmal vor 1,5 Jahren ca, die gab der Vermieter mir allerdings nie zurück und so bekam auch das Amt damals keine Mieterbescheinigung von mir. Damals ist nichts weiter passiert. Nun aber will das Amt ja wieder Mieterbescheinigung ausgefüllt haben vom Vermieter. Den Mietvertrag sowie die aktuelle Änderung der Nebenkosten habe ich dem Amt aber bereits vorher zugeschickt.
Das Amt schreibt da natürlich wieder von der Mitwirkungspflicht. Allerdings las ich nun mehrfach, dass die Mieterbescheinigung die der Vermieter ausfüllen soll nicht zur Mitwirkungspflicht des Leistungsberechtigten gehört. Man muss lediglich die aktuellen Mietkosten etc nachweisen - was ich ja getan habe. Stimmt das? Zumal ich bezweifel, dass der Vermieter mir nun dieses mal diese Bescheinigung ausfüllen wird.
(Als kleine Nebeninfo: ein Bekannter hat sein Büro in meiner Wohnung und ich überweise IHM einen Teil der Miete und er dann die komplette Miete an den Vermieter. Allerdings zahlt er etwas mehr als ich, da er das wesentlich grössere abschliessbare Zimmer nutzt. Das basiert aber auf einer Vereinbarung zwischen uns, damit hat der Vermieter nichtmals was zu tun. Allerdings steht im Brief vom Jobcenter auch drin dass ich xyz zahlen müsste aber ja nur abc zahle)
Sanktionen wegen nicht ausfüllen wären wohl rechtswidrig da das Amt die geforderten Daten ja bereits hat. Mein Wissen basiert allerdings nur auf Google und paar Seiten und Gesetze die er ausgespuckt hat. Hat da vielleicht jemand Erfahrung dazu?
Gruss Sheri
Mieterbescheinigung
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Du musst die aktuellen Kosten nachweisen, mehr nicht. Die Bescheinigung selbst vorzulegen gehört nicht zu deinen Mitwirkungspflichten.