Hallo, ich hoffe ich finde hier die passende Antwort für mein Anliegen.
Ich (28) habe einen Antrag auf Bürgergeld ab dem 01.04.23 gestellt, da ich mein Studium krankheitsbedingt abbrechen muss. Bis der Bescheid über die Erwerbsfähigkeit da ist, soll ich nun also Bürgergeld beziehen. Ich lebe mit meinem Partner (29) in einer Bedarfsgemeinschaft, dieser ist ebenfalls Student mit einem Nebenjob (520€).
Bisher habe ich von der finanziellen Unterstützung meiner Eltern gelebt und auch mein Freund hat Geld von seinen Eltern bekommen. Das Jobcenter fordert nun von unseren Eltern jeweils eine Stellungnahme ob und in welcher Höhe diese uns weiterhin finanziell unterstützen und warum mein Freund kein Bafög bezieht. Da beide Parteien uns gegenüber keine Unterhaltspflicht mehr haben, würden sie die Zahlungen einstellen. Ein Anspruch auf Bafög besteht nicht, da mein Partner die Regelstudienzeit schon überschritten hat.
Wie muss so eine Stellungnahme also aussehen? Wie formuliert man das rechtssicher? Können unsere Eltern trotzdem weiterhin zur Unterhaltszahlung (als vorrangige Leistung?) gezwungen werden?
Vielen Dank schon mal für Befassen mit meiner Situation!
Liebe Grüße
Jojo