Hallo,
Ich bin 59 Jahre, habe eine Schwerbehinderung von 100, das Merkzeichen G und den Pflegegrad 2 und beziehe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ich darf auf Grund meiner vielen gesundheitlichen Einschränkungen nie wieder arbeiten.
Mein lieber Papa ist letztes Jahr im Mai verstorben. Ich habe Monate später eine Kopie von Testament, dass er zusammen mit meiner Mutter gemacht hat erhalten. Da ich nicht weiß, wie lange ich noch zu leben habe, bin ich gerade dabei meinen Pflichttteil einzufordern. Die genaue Höhe weiß ich noch nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass es ca 10000 Euro sind.
Meine Frage nun an euch. Was passiert mit dem Geld, wenn es auf mein Konto überwiesen wird? Wird es als Vermögen gewertet oder als Einkommen? Ich habe schon viel im Inet recheriert. Dort heißt es, das ab 1.01.2023 ein Erbe als Vermögen angesehen wird und die Vermögensfreigrenzen müssen eingehalten werden. (§ 82 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) Ich bin mir sehr unsicher ob das wirklich stimmt und bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea