Bürgergeld bei Teilzeitstudium - was sind die Voraussetzungen? Wo findet man dazu eine Übersicht?

    • Offizieller Beitrag

    Was für eine Übersicht? Wenn das Studium wegen Teilzeit nicht bafögfähig ist, greift schlicht der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II nicht.

    Allerdings kann es dann passieren, dass, das Studium nur als Hobby betrachtet wird und man dich zu Vollzeitarbeit und -maßnahmen verpflichtet.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Bedeutet das, dass jedes offiziell von einer Uni als solches anerkannte Teilzeitstudium einerseits nicht bafögfähig ist, aber andererseits bürgergeldfähig?

    Verstehe ich das so richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Du bist nicht selbstständig in der Lage, das zu recherchieren?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.