Wo finde ich eine gute Übersicht der gesetzlichen Grundlagen zu der Frage im Titel?
Vielen Dank dafür im Voraus.
Beste Grüße
Snoopy
Wo finde ich eine gute Übersicht der gesetzlichen Grundlagen zu der Frage im Titel?
Vielen Dank dafür im Voraus.
Beste Grüße
Snoopy
Was für eine Übersicht? Wenn das Studium wegen Teilzeit nicht bafögfähig ist, greift schlicht der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II nicht.
Allerdings kann es dann passieren, dass, das Studium nur als Hobby betrachtet wird und man dich zu Vollzeitarbeit und -maßnahmen verpflichtet.
Bedeutet das, dass jedes offiziell von einer Uni als solches anerkannte Teilzeitstudium einerseits nicht bafögfähig ist, aber andererseits bürgergeldfähig?
Verstehe ich das so richtig?
Du bist nicht selbstständig in der Lage, das zu recherchieren?