Ich bin Deutsche, habe aber nie in Deutschland gelebt. Ich werde nach Deutschland ziehen, um mein Leben neu aufzubauen. Kann ich Bürgergeld verlangen ?

  • Guten Morgen,

    Ich bin Deutsche, lebe aber mit meinen Eltern im Ausland.

    Ich habe gerade mein Studium abgeschlossen, ich habe einen Master-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, aber in einer Fremdsprache.

    - Ich möchte nach Deutschland kommen und dauerhaft leben.

    - aber ich habe keine finanziellen Mittel.

    - Ich habe persönliche Ersparnisse von 2500 Euro, die ich für dieses neue Projekt verwenden werde.

    Habe ich Anspruch auf Bürgergeld ?

    *mit hilfe von pole jobs werde ich zunächst deutschunterricht nehmen


  • Guten Morgen,

    Anspruch hat wer leistungeberechtigt ist. Dies wird durch ein Jobcenter geprüft. (hätte man im übrigen genauso schnell googeln können wie das von dir gepostete Bürgergeld Ergebnis, wobei ich bezweifle, dass du mit einer Kaltmiete von 650 € viel Erfolg haben wirst)

    Vielleicht wäre der bessere Ansatz für solch einen Wechsel des Wohnortes, sich erstmal über eine Arbeit zu erkundigen und dann über die Lösung einer Notsituation.

  • Good morning,

    Whoever is entitled to benefits is entitled. This is checked by a job center. (By the way, you could have googled it just as quickly as you posted the citizen money result, although I doubt that you will have much success with a cold rent of 650 €)

    Perhaps a better approach to such a change of residence would be to inquire about a job first, and then about resolving an emergency situation.

    Ich finde vor der Eingewöhnung in Deutschland keinen Job, ich will über das Jobcenter Deutschunterricht bekommen, erst eine qualifizierende Ausbildung, das ist, glaube ich, das Ziel dieser Regierungsreform. Meine Frage ist also, habe ich Anspruch auf diese Hilfe ?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du in Deutschland deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, kannst du natürlich einen Antrag stellen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wenn du in Deutschland deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, kannst du natürlich einen Antrag stellen.

    Ich habe noch nie in Deutschland gelebt, reicht ein Aufenthalt von 3 Monaten aus, um als Resident zu gelten?

    Aber meine Ersparnisse erlauben mir noch 3 Monate zu leben, dann bräuchte ich Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Als Deutsche/r reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Als Deutsche/r reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

    Ich habe ein paar Fragen :

    1 - Muss ich erst eine Wohnung mieten, um mich als Einwohner anmelden zu können?

    2 - muss ich mich für einen bestimmten zeitraum in deutschland aufhalten, bevor ich um hilfe ersuchen kann.

    • Offizieller Beitrag

    1. Nein. Du kannst dich auch "ofw" (ohne festen Wohnsitz) anmelden. Oder bei Bekannten/Verwandten etc.

    2. Nein.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • 1. Nein. Du kannst dich auch "ofw" (ohne festen Wohnsitz) anmelden. Oder bei Bekannten/Verwandten etc.

    2. Nein.

    Wo kann ich mich ohne festen Wohnsitz anmelden? Da, wo ich vorher gemeldet war oder auch an jeder x-beliebigen anderen Stadt?

    Haben Sie zufällig eine Vorschrift für mich parat?

    Denn bei uns stellt sich im Rahmen von § 23 SGB XII immer wieder das Problem bei der 5 Jahresfrist, dass in einzelnen Fällen behauptet wird, dass Personen die ofW sind gar icht melden können.

    Freue mich über einen Hinweis.

    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Die TE ist kein Ausländer, mithin besteht kein Bezug zu einer wie auch immer gearteten Problematik im § 23 SGB XII. Im Übrigen ist es unhöflich, einen Thread mit eigenen Fragen zu "kapern".

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.