Bürgerdeld Hauptantrag Unterlagen Nachweise

  • Hallo,

    ich muss mal fragen ob das so in Ordnung ist.

    Das Amt teilte mir per tel. mit das Folgende Dinge noch benötigt werden:

    Ein kurze Erklärung wovon man bisher lebte,

    Perso Kopie, letzter Lohn/Rentenbescheid, letzte Mieterhöhungsmitte ilung, letzte

    Betriebskostenabrechnung /NK Abrechnung und die Ktoauszüge von Nov22. bis Feb23. :cursing:

    Ist das so in Ordnung Hauptantrag im Jan 23 Gestellt seit MAi 2022 ohne Bezug.

    Vor allem eine Betriebkostenabrechnung aus der Vergangenheit?Und da gabs eine Rückerstattung im Dez. 22 die habe ich behalten und will das Amt die dann zurück??Da hab ich schon kein Lust

    und verzichte auf Bürgerdeld was die alles wollen ist das rechtens??ode weil ich bei Gericht bin

    wegen alter Hartz4 SDachen haben die mich aufm Kicker.

    Danke im Voraus.

  • Haben die alles schon lange nicht mein Problem wenn da ewig Unterlagwen verschwinden. Was soll ich machen?

  • Entweder die Unterlagen einreichen oder es lassen.

    Sehe da nichts ungewöhnliches. NK-Abrechnung wird benötigt, um zu sehen, welche Abschläge Du bezahlen musst.

    Vor 10 Minuten regst Du Dich auf, was Du alles einreichen musst und zwei Minuten später erklärst Du, die hätten alles schon, sehr merkwürdig.

    Sozialhilfeleistungen gibt es eben nur, wenn und soweit man seine Bedürftigkeit nachweist.

  • Entweder die Unterlagen einreichen oder es lassen.

    Sehe da nichts ungewöhnliches. NK-Abrechnung wird benötigt, um zu sehen, welche Abschläge Du bezahlen musst.

    Vor 10 Minuten regst Du Dich auf, was Du alles einreichen musst und zwei Minuten später erklärst Du, die hätten alles schon, sehr merkwürdig.

    Sozialhilfeleistungen gibt es eben nur, wenn und soweit man seine Bedürftigkeit nachweist.

    Die Abschläge sieht man im Mietvertrag. Die Mieterhöhungsmitteilung war von 2018 die haben die im Amt danach kam keine Erhöhung. so. und das Angebot eine aktuelle Mietbescheinigung abzugeben wurde per Tel. als unwichtig abgetan.

  • Die Abschläge werden in der Regel mit jeder Abrechnung angepasst, wenn es eine Differenz gibt. Die gab es ja wohl.

    Eine aktuelle Mietbescheinigung sollte aber ausreichen.

    Du hast ja letzten Endes die Wahl, die Sachen einzureichen oder Dich bei jedem einzelnen Nachweis, den Du vorlegen sollst, stur zu stellen. Nur mit den Konsequenzen musst Du eben dann zurecht kommen, mindestens verzögern wird es die ganze Sache.

  • Moin,

    von meiner Seite aus ist das so in Ordnung.

    Wie mein Vorgänger bereits schrieb, es ist die Hilfebedürftigkeit zu prüfen und ich wäre mit Sicherheit auch stutzig bei der Info "seit Mai 22 ohne Bezug, Antrag in Januar 23", wovon hat man bisher gelebt und was ist jetzt anderes geworden? Ich weiß auch das die Preise gestiegen sind, aber das sind nun mal Anhaltspunkte bei denen bei den meisten Bearbeitern nachfragen werden.

    Wieso sollte dies nicht rechtens sein? Wer Leistungen begehrt, muss dies nachweisen. Vielleicht geht dies bei dem einen oder anderen mit weniger Nachweisen, aber was du aufgezählt hast sollte jeder innerhalb von 15min aus seinen persönlichen Unterlagen parat haben.

    Und ob dich jemand auf dem Kicker hat, ist sicherlich eigene Empfindung, die sich eine Behörde nicht leisten kann.

  • Hallo danke für die Antworten . Auf der Webseite der Bundesagentur für Abeit stehts halt etwas anders.

    wie z,b 3 Monate Kontoauszüge nicht 5 Monate so unter dem Motto der hat eh was zu verbergen oder

    • Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis

    und nich wie man mir am tel sagte die letze Mieterhöhungsmitteilung die dem Amt bereits vorlag da die Bescheide schon danach geändert wurden und

    eine Mietbescheinigung reicht nicht aus...

    und auch keine Statements wovon man bisher lebte bei all da komm ich mir irgndwie vor als gläsern.

  • Ps ich sehe es so wenn man nichts vom Amt erhält und bezieht unterliegt man auch nich den Vorschriften des SGBII und somit ist es belanglos wovon man vor dem Antrag in der Zeit ohne staatliche Hilfe lebte ob man einen Job oder Mini Job hatte ob durch Rente oder Unterstützung durch Freunde oder Verwandte......

    • Offizieller Beitrag

    Ps ich sehe es so wenn man nichts vom Amt erhält und bezieht unterliegt man auch nich den Vorschriften des SGBII und somit ist es belanglos wovon man vor dem Antrag in der Zeit ohne staatliche Hilfe lebte ob man einen Job oder Mini Job hatte ob durch Rente oder Unterstützung durch Freunde oder Verwandte......

    Im Grunde ist es ganz einfach.

    Du machst, was Dein SB möchte und erhältst ggfls. Leistungen oder Du lässt es sein.

    Als mündiger Bürger obliegt die Entscheidung ganz allein Dir.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Naja, mit den Kontoauszügen ist das so eine Sache. Bislang gibt es meines Wissens nur Urteile, die aussagen, drei Monate darf man verlangen. Diese kommen aber so zustande, dass die Behörde drei Monate verlangt hat, der Antragsteller hat geklagt und verloren. Sprich: über einen längeren Zeitraum hatten die Gerichte nicht zu entscheiden, so dass die Aussage "3 Monate dürfen verlangt werden" nicht zugleich bedeutet "für einen längeren Zeitraum dürfen Auszüge nicht verlangt werden".

    Klar ist in meinen Augen, dass jedenfalls bei Anhaltspunkten für verschwiegenes / verschleiertes Vermögen deutlich mehr verlangt werden darf, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt (auch Auszüge für einige Jahre).

    Ich wäre auch zu einer Wette bereit, dass die meisten Gerichte die Anforderung von 6 Monaten auch ohne solche Anhaltspunkte ebenfalls für völlig unproblematisch erachten würden.

    Bei so einigen Gerichten würde wohl auch ein Jahr ohne sonstige Gründe durchgehen, da manches Einkommen bzw. Vermögen nur in diesem Zeitraum ersichtlich wird (häufiger Fall zB. Dividenden von Genossenschaftsanteilen werden jährlich ausgeschüttet).


    Ps ich sehe es so wenn man nichts vom Amt erhält und bezieht unterliegt man auch nich den Vorschriften des SGBII und somit ist es belanglos wovon man vor dem Antrag in der Zeit ohne staatliche Hilfe lebte ob man einen Job oder Mini Job hatte ob durch Rente oder Unterstützung durch Freunde oder Verwandte......

    Das ist ansatzweise durchaus richtig, einige Dinge sind aber eben doch von Belang und wirken ja in die Gegenwart fort.

    Insofern darf rückwirkend durchaus geprüft werden, es kann aber natürlich keiner verlangen, dass Du wie ein Sozialhilfeempfänger lebst, solange Du keine Leistungen beziehst. Man kann aber schon verlangen, dass die Hilfebedürftigkeit beispielsweise nicht mutwillig herbeigeführt wird, indem man unmittelbar vor Antragstellung die ersparten 50.000 Euro den Kindern schenkt.

    Man kann durchaus auch nachfragen, warum vor zwei Monaten 20.000 Euro in bar abgehoben worden und ob die eventuell zu Hause unterm Kopfkissen liegen, obwohl kein Bargeld angegeben wurde.

    So gibt es einige Beispiele und an dem, was von Dir verlangt wird, sehe ich nichts, was wirklich problematisch wäre.

  • Dasnke für die Antworten. Wie in meinem alten Thread vom 15.Januar 23 berichtet zocke ich ab und zu. Ich nehme mal an hoffe nicht das die das als Schwankeineinkommen sehen und mich Schätzen für die Zukunft und evtl eine Bewilligung ablehnen. Zumal die Spielgewinne bis 31.12. 22 dürften doch dem Vermögen zuzuordnen sein was danach nach Antragstellung im Jan 23 an Gewinneinahmen käme is mir klar ist voll anrechenbares Einkommen.

  • Danke nochmmal für die Tipps. Ich glaube bei Aufstockern war es

    immer schon zulässig die Kontoauszüge der letzten 6 Monate zu verlangen. Ich glaube es.