Ich habe die Möglichkeit eine Vollzeitbeschäftigung zu beginnen.
Der Starttermin wäre der 15.03., also Mitte des Monats.
bekomme ich dann für die Hälfte des Monats das Bürgergeld oder wird dann für den gesamten Monat gekürzt?
Vielen Dank.
Ich habe die Möglichkeit eine Vollzeitbeschäftigung zu beginnen.
Der Starttermin wäre der 15.03., also Mitte des Monats.
bekomme ich dann für die Hälfte des Monats das Bürgergeld oder wird dann für den gesamten Monat gekürzt?
Vielen Dank.
oder bekommt man BG für den gesamten März, weil der Lohn beispielsweise erst im April gezahlt wird?
Wann wäre denn der erste Gehaltszufluss?
Wenn das Gehalt erst im April zufliesst, dann besteht Anspruch für den ganzen März.
Danke schonmal für die Antwort. Das weiß ich nicht. Was wäre denn der für mich günstigste Termin des Geldzuflusses, mal doof gefragt.
Sagen wir Mal so: das Geld ist in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt. Kommt es noch im März, und reicht aus, den Monatsbedarf zu decken, entfällt schon im März der Anspruch auf Bürgergeld. Ggfs eben nur teilweise, wenn der Lohn für den halben Monat nicht ausreicht.