Guten Abend,
bei Bezug von Bürgergeld wird vor dem 1.7. ein Erbe als Einkommen angerechnet, danach als Vermögen.
Dabei gilt der Zeitpunkt der Auszahlung und nicht der Zeitpunkt des Todes, richtig?
Kann ich also einfach das Geld später überweisen und dann gilt es als Vermögen?
Lieber Gruß
Peter H.