Hallo in die Runde,
ich bin am 01.01.2023 „fließend“ von ALG II in Bürgergeld übergegangen. Zum 30.04.2023 endet der Bewilligungszeitraum.
Gilt für den Weiterbewilligungsantrag ab 01.05.2023 der Vermögensfreibetrag von 40.000 € oder 15.000 €?
Bei der Arbeitslosenberatung hieß es heute, die Grenze von 40.000 € gelte nur für NEUANTRÄGE (zumindest für das eine Jahr Karenzzeit, bevor es auf 15.000 runtergeht) Beim WBA seien es hingegen nur 15.000 €.
Kann das jemand bestätigen?
Technisch betrachtet begann mein Bürgergeldbezug am 01.01.2023. Davor war es ALG II und es galt eine andere Vermögensfreigrenze. Müsste die Karenzzeit mit 40.000 € dann nicht von 01.01. bis 31.12.2023 gehen?
Vielen Dank im Voraus!