Hallo, ich habe meinem Weiterbewilligingsbescheid am 01.02.23 gestellt. In 2022 habe ich auch Alg2 bezogen.
Ist das Schonvermögen beim Bürgergeld für Altkunden jetzt 40.000 oder 15.000?
Hallo, ich habe meinem Weiterbewilligingsbescheid am 01.02.23 gestellt. In 2022 habe ich auch Alg2 bezogen.
Ist das Schonvermögen beim Bürgergeld für Altkunden jetzt 40.000 oder 15.000?
40.000 Euro seit dem 01.01.2023, auch für Bestandsfälle
40.000 Euro seit dem 01.01.2023, auch für Bestandsfälle
Vielen Dank. Gibt es vielleicht dafür ein Paragrafen?
Paragraph 12 SGB 2
§ 65 Abs. 3 SGB II:
Zitat(3) Zeiten eines Leistungsbezugs bis zum 31. Dezember 2022 bleiben bei den Karenzzeiten nach § 12 Absatz 3 Satz 1 und § 22 Absatz 1 Satz 2 unberücksichtigt.
Gilt das Schonvermögen von 40000 Euro nur für das erste Jahr Bürgergeld?Ab dem 2 .Jahr 15000 Euro?
Ja, genauso. Die Grenze ist das 1. Jahr
wenn ich jetzt zb. nicht die probezeit überstehe (unwahrscheinlich), gilt dann auch wieder 40000 für ein jahr?
§ 12 SGB 2 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Zitat von § 12 Abs. 3 SGB IIFür die Berücksichtigung von Vermögen gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind.