Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären - finde leider keine eindeutige Antwort von alleine - was sich ändert wenn:
Aktuell
Unsere beiden Kinder leben vorwiegend bei ihrer Mutter (sie bezieht Bürgergeld) und ich zahle Unterhalt, der angerechnet wird auf das BG. Sie gilt als "alleinerziehend".
Vorhaben
Wir uns für das Wechselmodell entscheiden und die Kinder jeweils zu 50% bei mir und zu 50% bei ihr leben. Dann entfällt der Kindesunterhalt und das Kindergeld wird aufgeteilt (?).
Was bedeutet es jedoch für ihr Bürgergeld? Gilt sie dann immer noch als alleinerziehend? Oder ändert sich das und der Mehrbedarf entfällt?
Was würde sich sonst noch ändern?
Ich freue mich über sachkundige Antworten - danke im Voraus!!
Viele Grüße,
Sebastian