Guten Tag,
zur Zeit erhalte ich aufstockendes Bürgergeld und hatte leider in der letzten Woche mit meinem PKW einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Mir und dem Unfallverursacher ist körperlich nichts passiert, mein Auto erlitt dagegen bedauerlicherweise einen sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden.
Ein entsprechendes Gutachten ist bereits von einem KFZ-Sachverständigen erstellt worden, so ist seitens der gegnerischen Versicherung der Widerbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges abzüglich des Restwertes des verunfallten Wagens, zzgl. einer Nutzungsausfallentschädigung für die angesetzte Wiederbeschaffungsdauer in Höhe von gesamt 2.500 € netto zu zahlen.
Nun meine Fragen:
Kann ich den gesamten Betrag, incl. der Nutzungsausfallentschädigung und der Restwertzahlung eines Verwerters, für den Kauf eines gebrauchten Ersatzfahrzeuges verwenden oder wird das Jobcenter diese Versicherungszahlung auf mein Einkommen anrechnen?
Ist es seitens des Jobcenters gestattet die Versicherungssumme incl. der Nutzungsausfallentschädigung für eine Reparatur des Fahrzeuges in Eigenregie zu verwenden, wenn Rechnungen für gebrauchte Ersatzteile und Teilrechnungen einer freien Werkstatt über diese Summe nachgewiesen werden können?
Da zur Zeit die Gebrauchtwagenpreise sehr hoch sind, werde ich vermutlich die volle Versicherungssumme einsetzen müssen, um ein annähernd gleichwertiges Fahrzeug erwerben zu können. Noch eine Anmerkung, das Auto war bereits vor dem Bezug des Bürgergeldes in meinem Besitz und mein Vermögensfreibetrag ist ebenfalls noch nicht ausgeschöpft.
Vielen Dank für Eure Rückantworten.