Abrechung Betriebskosten Jobcenter

  • Guten Tag,


    mein Mann und ich bekommen unsere Wohnung von dem Jobcenter bezahlt, wir haben beide eine Arbeitsstelle, verdienen aber nicht genügend das es für die Miete, reicht, die, kostet uns 550 Euro warm . Wir mussten bis letztes Jahr noch 80,00 Euro Differenz bezahlen zu unserer Wohnung, weil sie etwas zu teuer ist, aber zeiht dieses Jahr wird alles komplett übernommen.

    Zudem muss ich dazu schreiben, dass ich 2 Monate kaum Lohn bekommen habe und etwas Bürgergeld bekommen habe. Weil ich ein neues Objekt bekam als Reinigungskraft und zu Hause sitzen musste, ist ein Minijob. Weiß nicht in das dazu auch eine Rolle spielt, deshalb habe ich es auch dazu geschrieben.


    Vor einigen Tagen haben wir unsere Betriebskosten Abrechnung bekommen vom Vermieter , in dem wir 12,75 Euro nachbezahlen müssen, und wir haben auch ein Guthaben von über 700,00 Euro, das aber meines seins nicht von den Betriebskosten sein kann.


    Die 12,75 Euro wurden vom Vermieter dann vom Guthaben schon abgezogen.


    Auf der Rückseite gibt der Vermieter an, was alles an Miete gezahlt wurde mit Soll und haben bei Soll steht 470 Euro plus 80Euro und bei haben 550 Euro plus 80 Euro, das verstehe ich jetzt irgendwie nicht ganz.


    Nun meine Frage können wir das Geld behalten oder wird das angerechnet und wir müssen 1-mal selber die Miete bezahlen und den Rest aufbrauchen?

    • Offizieller Beitrag

    Betriebskostenguthaben ist Einkommen. Wenn die Miete voll als Bedarf berücksichtigt wird, wird ein Guthaben auch voll angerechnet. Allerdings solltet ihr vorher klären, wieso nur 470 Euro Grundmiete im Soll stehen, bei der gezahlten Grundmiete aber 550 Euro.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Betriebskostenguthaben ist nie Einkommen.

    Natürlich ist es Einkommen. Nur, dass die Anrechnung nach § 22 Abs. 3 SGB II modifiziert wird.

    Das BSG hat da nämlich eine ganz eindeutige Meinung:

    Zitat


    Das Guthaben aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2006 stellt auch Einkommen iS des § 11 SGB II dar (a). § 22 Abs 1 S 4 SGB II modifiziert für Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind lediglich die in § 19 S 3 SGB II (idF des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. 7. 2006, BGBl I 1706) bestimmte Reihenfolge der Berücksichtigung von Einkommen (b) sowie den Zeitpunkt der Berücksichtigung des Zuflusses als Einkommen (c) und – durch die ausdrückliche gesetzliche Zuordnung zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung – die Regeln des § 11 Abs 2 SGB II (d).

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  • Betriebskostenguthaben ist nie Einkommen weder bei Sozialleistungen noch im Sinn EStG.

    Betriebskostenguthaben ist ein anzurechnender Zufluss; im Grunde Wechselgeld. Und das geht bei Sozialleistungsberechtigten an den Sozialleistungsträger.

    Bei Einkommen gewährt SGB 2 / 12 und EStG Freibeträge und Werbungskosten.

    Das BSG ist bei der Beschreibung etwas unsauber. Eine Nachforderung aus Betriebskostenabrechnung war dann negatives Einkommen? Ergebnis: negativer Freibetrag, negative Werbungskosten?

    Das SGBII hat das "Problemchen" durch Gesetzesänderung zum 01.11.2011 geklärt.

    • Offizieller Beitrag

    Das BSG ist nicht "unsauber". Nur, weil du die Rechtsprechung nicht verstehst. Und den Unterschied zwischen der Definition, was Einkommen ist und wie es dann angerechnet wird. Nicht der Zufluss definiert Einkommen. Zufluss ist nur ein mögliches Kriterium bei der Anrechnung.

    Unterlasse also bitte das Posten solcher Falschinformationen!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.