Hallo,
ich bin gerade verwirrt, durch die Bürgergeld Berechnung unseres Jobcenters, für meinen Sohn.
Er wohnt noch bei uns Eltern und wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
Daten : 23 jahre alt, Ledig, keine Kinder, kein Erhalt vom Kindergeld und befindet sich in einem Arbeitsverhältnis, keine Ausbuildung und kein Schulbesuch / Studium.
Es geht mir nur um die Höhe des Regelsatzes, für meinen Sohn
Ich habe gelesen :
502 Euro – für eine alleinstehende Person
451 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
Doch was steht meinem Sohn da zu ?
Das Jobcenter berechnet den Regelsatz mit 402 € ( und dann noch die KdU )
mfG