Hallo,
ich habe den Bescheid zur vollen Erwerbsminderungsrente erhalten, allerdings BEFRISTET auf ein Jahr.
Da die Em zum Lebensunterhalt allein nicht ausreicht, möchte ich zusätzlich Leistungen nach SGBII/SGBXII beantragen. Nun weiß ich leider nicht, was bei einer “befristeten” EM zutrifft? Gilt hier trotzdem die Grundsicherung oder greift diese nur bei unbefristeter EM?
Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen, welche Vor- und Nachteile gibt es?
Ganz lieben Dank im
Voraus.
🌸