Befristete volle EM - SGBII oder SGBXII?

  • Hallo,

    ich habe den Bescheid zur vollen Erwerbsminderungsrente erhalten, allerdings BEFRISTET auf ein Jahr.

    Da die Em zum Lebensunterhalt allein nicht ausreicht, möchte ich zusätzlich Leistungen nach SGBII/SGBXII beantragen. Nun weiß ich leider nicht, was bei einer “befristeten” EM zutrifft? Gilt hier trotzdem die Grundsicherung oder greift diese nur bei unbefristeter EM?


    Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen, welche Vor- und Nachteile gibt es?


    Ganz lieben Dank im

    Voraus.

    🌸

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, 3. Kapitel.

    Wohngeld ist vorrangig und die Voraussetzungen geringer (v.a. was das Vermögen angeht). Du bekommst aber nur einen Zuschuss zur Miete. Wenn Du nur eine sehr geringe Rente hast, dürfte Wohngeld nicht ausreichen (wird dann idR auch nicht gewährt).

    Wie viel Rente ist es etwa? Hast Du 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt?

  • Leider so nicht ganz korrekt. Es könnte auch beim sgb 2 bleiben. Guck mal Auf der 2. Seite des Bescheides warum die befristete Rente gewährt wird.

    Lg

    Die Welt ist nicht, wie sie ist. Sie ist, wie DU sie siehst und gestaltest.

  • Muellerin Dort steht:

    “Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil es nach dem medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.”

    Ich bin jetzt etwas verwirrt, wie nun die Rechtslage aussieht, da meine Weiterzahlung auf Leistungen nach SGB II bzw. Aufstockung abgelehnt wurde.

    Ich habe viele verschiedene Meinungen dazu gehört und gelesen: bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente ist die Erwerbsfähigkeit nicht vollkommen ausgeschlossen, eben nur nicht zu den Voraussetzungen “3h/täglich”.

    In einem anderen Forum hatte ich gelesen, dass die Voraussetzungen für SGB II wie folgt aussehen:

    “Leistungsanspruch nach dem SGB II setzt Erwerbsfähigkeit voraus. Erwerbsfähig

    ist, wer mindestens 3 Stunden täglich unter

    die üblichen Bedingungen des allgemeinen

    Arbeitsmarktes einer Erwerbstätigkeit

    nachgehen kann”.

    Schwierig.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jhaaane (11. März 2023 um 14:00)

  • Nach deinen Ausführungen ist die Ablehnung sgb 2 korrekt. So wäre der sgb 12 Träger oder Wohngeld richtig.

    Die Welt ist nicht, wie sie ist. Sie ist, wie DU sie siehst und gestaltest.

  • @Müllerin: Du hast natürlich recht, an die Arbeitsmarktrente habe ich in dem Moment gar nicht gedacht.

    Jhaaane: also SGB XII oder Wohngeld. Um das noch etwas einzugrenzen, solltest Du noch mitteilen, wie hoch Deine Unterkunftskosten sind und ob Du alleine lebst.

    • Offizieller Beitrag

    SGB XII nur, wenn der/die TE allein lebt. Ohne erwerbsfähige Person in der BG.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.