Getrennt erziehend = alleinerziehend?

  • Hallo,

    ich beziehe Bürgergeld und erziehe mein Kind getrennt mit dessen Vater. Unser Kind hält sich zu gleichen Teilen beim jeweiligen Elternteil auf. Habe ich nun Anspruch auf höhere Leistungen für Alleinerziehende oder nicht?

    Vielen Dank und beste Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Welche Leistungen bekommst du denn derzeit? Temporäre Bedarfsgemeinschaft oder nur für dich allein?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo turtle,

    ich bekomme ALG und Bürgergeld für mich und anteilig, also 50% vom Regelsatz, für mein Kind.

    Mein Kind lebt ein paar Tage die Woche bei mir und ein paar Tage die Woche beim Papa, auf den Monat bzw. das Jahr gerechte je zu 50% bei jedem Elternteil.

    Also die Miete z. B. muss ich ja für den ganzen Monat zahlen und nicht nur für die Tage an denen mein Kind bei mir ist.

    Beantwortet das die Frage?

    Vielen Dank und herzliche Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Dann bekommst du doch Leistungen für das Kind im Rahmen einer temporären Bedarfsgemeinschaft. Was meinst du, fehlt da noch?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.