Umziehen in Günstigere Wohnung

  • Guten Morgen,

    Eine Freundin von mir ist alleinerziehend mit 4 Kindern und erhält Bürgergeld. Ihre Miete wird übernommen, aber sie miss knapp 80€ von ihrem Einkommen zuzahlen. Von der Größe her, ist die Wohnung angemessen, es ist eine 4 Zimmerwohnung. Da die Extrakosten, jeden Monat durch die zusätzliche Miete, für Sie einfach nicht mehr tragbar ist, hat sie sich nach einer günstigeren Wohnung ungesehen, die auch 4 Zimmer hat, aber paar qm kleiner ist (aber ausreichend für sie). Die neue Wohnung wäre 100€ Billiger als ihre jetzige. Sie hat auch einen Antrag auf Umzug gestellt, aber der wurde abgelehnt, obwohl die obige Erklärung drin stand. Das Jobcenter sagt, die Wohnung sei angemessen und kein Umzug nötig.

    Einen Widerspruch würde sich laut Telefonhotline des Jobcenters nicht lohnen.

    Was würdet ihr da machen? Einfach umziehen könnte sie, ja... aber Jobcenter übernimmt dann keine Umzugskosten, Betriebskostennachzahlungen usw.!

    Hatte vielleicht jemand schon mal das Problem selber und kann berichten?

    Wären über Hilfe echt dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwo ist da ein Widerspruch.

    Wenn die Wohnung angemessen im Sinne des SGB II ist, muss auch die Miete in voller Höhe übernommen werden.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Irgendwo ist da ein Widerspruch.

    Wenn die Wohnung angemessen im Sinne des SGB II ist, muss auch die Miete in voller Höhe übernommen werden.

    Ich kann nur das sagen was die Informationen an mich waren von ihr. 🤷‍♀️ Und das waren die im oberen Beitrag.

    • Offizieller Beitrag

    Ihre Miete wird übernommen, aber sie miss knapp 80€ von ihrem Einkommen zuzahlen.

    Das Jobcenter sagt, die Wohnung sei angemessen und kein Umzug nötig.

    Dann sollte sie genau diese beiden Punkte mal hinterfragen...

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]