Hallo,
jeder sagt was anderes wäre froh um eine endgültigen Hinweis.
1.
Spielgewinne sind vor der Bedarfszeit öfter oder nicht dem Vermögen zuzordnen und stellen ausserhalb der Bedarfszeit kein Einkommen da erst ab Antrag.
2.
Es gibt ein hohes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das zu dem Ergebnis kam, dass Spielgewinn sofort anrechenbares Einkommen sind im Monat des Gewinns - auch dann, wenn man die Gewinne wieder verspielt.
Geldgewinne aus Lotto, Casino, Sportwetten, Poker und Co. zählen als nicht zu versteuernde einmalige Einnahme (BSG, 15.06.2016, B4 AS 41/15 R). Es gelten hier die Bestimmungen des „zu berücksichtigen Einkommens“ (SGB II § 11) und nicht die des „zu berücksichtigen Vermögens“ (SGB II § 12).
Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.“
Das würde aber höchstens heißen, dass Spielgewinn im z.B. jANUAR den Bedarf für die folgenden sechs Monate verringert. Denn ein Spielgewinn ist ja kein laufendes regelmäßiges Einkommen wie Gehalt oder Rente, sondern gehört zu den "Einmaligen Einnahmen" wie Lottogewinne oder Erbschaften - auch wenn sie öfter vorkommen.
Darf dass Jobcenter nun unter diesen Bedingungen bei einem Hauptantrag im Januar alle Gewinne ab Januar als einmalige Einahme oder doch als Einkommen berücksichtigen im Falle das dadurch eine Bewilligung abgelehnt würde oder gilt die 6 Monatsregelung bei wegfall des Leistungsanspruch.
Sehr komplex.
DAnke für die Antworten.