Guten Morgen in die Runde,
darf das Jobcenter bei der Neubeantragung von Bürgergeld eine Gewerbeabmeldung verlangen? Wird grad von mir in einem Anschreiben verlangt.
Vielen Dank für eure Antworten
Guten Morgen in die Runde,
darf das Jobcenter bei der Neubeantragung von Bürgergeld eine Gewerbeabmeldung verlangen? Wird grad von mir in einem Anschreiben verlangt.
Vielen Dank für eure Antworten
Stell das Anschreiben doch mal ein. Anonymisiert natürlich.
Anbei das Anschreiben vom Jobcenter
Hast oder hattest du denn ein Gewerbe? Hast du erklärt dass du das Gewerbe nicht mehr ausübst?
Falls ja ist die Anforderung der Abmeldung als Nachweis m.E. in Ordnung
Anscheinend geht das JC davon aus, dass du, wohl weil du bis November 22 abhängig gearbeitet hast, deine Selbstständigkeit aufgegeben hast? Wenn dem nicht so ist, stelle das doch einfach klar.
In einem anderen Thread hast du wegen PKV/GKV gefragt. Auch das dürfte hiermit zusammenhängen. Wahrscheinlich denkt das Jobcenter, dass du aufgrund der abhängigen Beschäftigung wieder in eine GKV gewechselt bist. War dem nicht so?
Ich habe seit November 22 einen Minijob, habe aber meine Selbstständigkeit deshalb nicht aufgegeben.
In der PKV bin ich schon seit vielen Jahren versichert, bin auch mit dem Minijob nicht in die GKV gewechselt.
Gewerbe hab ich schon seit 2005 angemeldet. Die Sacharbeiterin wollte von mir wissen, warum ich einen Antrag auf Bürgergeld stelle. Hab das mit ausbleibenden Aufträgen erklärt. Von Aufgabe der Selbstständigkeit war nie die Rede.
Dann erkläre das gegenüber dem JC. Es wurde vllt auch nur irrtümlich angenommen dass du anmeldest.