Hallo zusammen,
bei Selbstständigkeit gilt ja das Zu- und Abflussprinzip und das Einkommen wird auf den gesamten Bewilligen (in der Regel 6 Monate gemittelt). Aber was würde (rein hypothetisch natürlich) passieren, wenn ich während dem Bewilligungszeitraum selbstständige Arbeiten verrichte und dafür einfach keine Rechnungen schreibe, sondern alle unmittelbar nach dem Bewilligungszeitraum an die Auftraggeber verschicke?
Gibt es eine Pflicht Rechnungen zügig zu schreiben oder gar eine Frist bis wann dies getan werden muss?
Liebe Grüße