Hallo,
leider werde ich im April Bürgergeld beantragen müssen.
Ein Familienangehöriger mit dem ich schon jahrelang zusammen wohnte (und den ich bis zum Tod pflegte) ist leider verstorben.
Ich habe dem Vermieter angezeigt, dass ich als Mitbewohner und Familienangehöriger in den Mitvertrag eintreten will nach § 563BGB.
Der Vermieter will nun einen neuen Mietvertrag zu alten Konditionen mit mir abschließen.
Ich weiß, dass er eigentlich keinen Anspruch darauf hat (der alte gilt ja weiter), überlege aber trotzdem den neuen Mitvertrag zu unterschreiben um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden.
Ich frage mich nun ob das zu Problemen mit dem Jobcenter führen kann, wenn ich zum 01.04 den neuen Mietvertrag unterschreibe und ich mich zum Beispiel am 6.04 Bürgergeld beantrage (nicht rückwirkend).
Eine Prüfung der Angemessenheit der Wohnung findet ja im ersten Jahr nicht statt.
Bisher haben weder ich noch mein verstorbener Mitbewohner Bürgergeld oder hartzIV bezogen.
Vielen Dank.