Bürgergeld und arbeitsunfähig keits Rente

  • habe eine Frage

    Mein Lebensgefährte Bekommt bürgergeld

    Und ich Erwerbsminderungsrente 677

    Die arge sagt damit habe ich genug um 2 Leute zu ernähren und Miete zu zahlen.

    Wie kann man sich wehren?

    Sind verzweifelt ist das alles rechtens? :cursing:

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es dazu einen Bescheid oder was schriftlich? Wenn ja, bitte hochladen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ja gibt es der Sachbearbeiter sagt ich mache für meine Rente nichts. Würde so geld bekommen.

    Wir warten auf den neuen bescheid.

    So wie ich es habe werde ich es hochladen.

    Ist nur traurig man hat 30 Jahre gearbeitet und

    Soll jetzt weniger Zum Leben haben als alle anderen.

    Das ist traurig. In dem alten bescheid steht das er 414 Euro bekommt und der Miet Anteil von 210

    Da drin ist .

    Haben jetzt auch einen Anwalt eingeschaltet.

    Sie sagt hat am Tag bis zu 3 Leute da sitzen mit falschen bescheiden. Also werden wir uns auf dem weg unser Recht erkämpfen.

    • Offizieller Beitrag

    . In dem alten bescheid steht das er 414 Euro bekommt und der Miet Anteil von 210

    Also doch nicht "nichts", sondern erstmal nur heiße Luft. Stell die Berechnung des Jobcenters ein, wenn sie da ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo, also der Bescheid wäre durch aus interessant, aber falls du und dein Lebensgefährte nichts weiter in der Bedarfsberechnung habt, außer der Rente und der Miete, könnte der Bescheid richtig sein.

    Weil der aktuelle Regelsatz bei Ehe- bzw. Lebenspartnern ist 451 € zzgl. der Anteil Miete von 210 € ergibt 661 € und diesen Bedarf kannst du mit 677 € Rente decken. Sofern du keine erfüllten Grundrentenzeiten hast (was mit 30 Jahren Arbeit nicht hinhauen wird) gibt es auch keine Freibeträge. Evtl. könnten Hausrat-/Haftpflichtvers. zu einer Bereinigung führen, dann könnten noch ein paar Euro raus kommen.

    Die arge sagt damit habe ich genug um 2 Leute zu ernähren und Miete zu zahlen.

    Die Arge wird sicherlich meinen, dass jeder für sich genügend Einkommen hat um seine Bedarfe zu decken.

    Ich weiß zwar nicht was der Anwalt da noch machen soll, aber maximale Erfolge.

    • Offizieller Beitrag

    falls du und dein Lebensgefährte nichts weiter in der Bedarfsberechnung habt, außer der Rente und der Miete, könnte der Bescheid richtig sein.

    Wieso? Du hast den Bedarf der TE errechnet und der ist durch die Rente gedeckt. Da fehlt aber der Lebensgefährte, zu dem das JC angeblich gesagt hat, dass die 677 Euro Rente für beide reichen. Nicht nur für die TE.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • ich gehe davon aus dass sie bemängelt keine Leistungen zu bekommen und wollte darstellen wieso sie keine Leistungen bekommen wird, der Partner erhält ja Bürgergeld, aber der Bescheid wäre immer noch interessant

    • Offizieller Beitrag

    Das lese ich anders. Die TE schreibt:

    Die arge sagt damit habe ich genug um 2 Leute zu ernähren und Miete zu zahlen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.