Antrag Bürgergeld und Imobilienbesitz

  • Hallo an alle :!:

    Freue mich hier zu sein und starte auch gleich mal mit der Erläuterung meines "Problems"

    Ich möchte mit meiner Ehepartnerin Bürgergeld beantragen,nun besteht das Problem das meine Ehepartnerin eine Imobilie(Ferienwohnug) im Aussland besitzt.

    Da sich die Wohnung in einem Land befindet dessen Lebensstandart viel niedriger ist als in Deutschland sind die dortigen Imobilien Preise viel niedriger als bei uns.

    Nun meine Fragen:

    1.Ist es möglich den niedrigen Imobilienwert dem Schonvermögen hinzu zuadieren oder werden Imobilien gesondert beachtet?

    2.Welche Möglichkeite hätte ich noch?

    3.Sollte der Antrag abgelehnt werden, könnte ich dann erneut, ohne meine Ehepartnerin, einen Antrag stellen und wie sähe es dann mit der übernahme der Miete aus?

    Könnten 60qm für eine Person zum Problem werden?

    • Offizieller Beitrag

    1. Ja, natürlich.

    2.???

    3. Nein, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ja, das war gemeint. Der Wert der Immobilie kann ins Schonvermlfen gerechnet werden,sofern der Freibetrag nicht anderweitig "verbraucht" wird.

    Wie sieht es eigentlich mit dem Besitzt eines Zweitwagens aus, könnte dieser ebenfalls zum Schonvermögen gehören❓