Sehr geehrtes Team-Bürgergeld,
Ich beziehe Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Der Regelsatz war/ist genauso wie bei Hartz4/Bürgergeld.
Bei einer geringfügigen Tätigkeit konnte ich jedoch bis Dezember 2022 von 100 Euro Zuverdienst nur 30% behalten - Hartz4-Bezieher hingegen durften 100 Euro behalten.
Gibt es jetzt in 2023 durch das neue Bürgergeld eine Verbesserung für mich ?
Ich meine, dass man zumindest 100 Euro behalten kann von einer geringfügigen Tätigkeit ?
Vielen dank und freundliche Grüße