Hallo hier im Forum,
sorry, wenn ich in der Überschrift meine Situation nicht so komprimiert darstellen kann.
Also...
meine Mutter ist 84jährig letzten Oktober verstorben.
Mein Vater ist auch nicht mehr bester Gesundheit und wird ihr bald folgen.
Ich habe eine Schwester und wir werden jetzt jeweils "25/25/50 % - Tochter/Sohn/Ehemann" erben.
Gesundheitlich konnte ich beruflich nicht Fuß fassen, sodaß mir im Spätsommer/Herbst Bürgergeld bevor steht.
Mit meiner Schwester bin ich mir einig, daß ich in dem Haus wohnen bleiben kann.
Grob im Raum steht, daß sie jetzt das Haus bekommt, ich das Niesbrauchrecht bekomme und nach meinem Ableben bekommt sie das Haus im ganzen.
Es gibt ja noch den Begriff Lebenswohnrecht. ?
Jetzt wäre meine Frage, wie sich das Verhält:
a) zum Bürgergeld
Würde ich Bürgergeld bekommen für den Lebensunterhalt, wie wäre das mit Miete, Heizung, Strom etc. ?
b) privat
Müsste ich mich mit diesem Niesbrauchrecht an den Reparaturkosten (Heizung, Elektrik, etc.) beteiligen.
c)
Was ist denn der Unterschied zwischen Niesbrauchrecht und Lebenswohnrecht ?
Vielen Dank
+
Gruß Hajooo