Erbe, Niesbrauch-/LebensWohnrecht bekomme bald Bürgergeld ?

  • Hallo hier im Forum,

    sorry, wenn ich in der Überschrift meine Situation nicht so komprimiert darstellen kann.

    Also...

    meine Mutter ist 84jährig letzten Oktober verstorben.

    Mein Vater ist auch nicht mehr bester Gesundheit und wird ihr bald folgen.

    Ich habe eine Schwester und wir werden jetzt jeweils "25/25/50 % - Tochter/Sohn/Ehemann" erben.

    Gesundheitlich konnte ich beruflich nicht Fuß fassen, sodaß mir im Spätsommer/Herbst Bürgergeld bevor steht.

    Mit meiner Schwester bin ich mir einig, daß ich in dem Haus wohnen bleiben kann.

    Grob im Raum steht, daß sie jetzt das Haus bekommt, ich das Niesbrauchrecht bekomme und nach meinem Ableben bekommt sie das Haus im ganzen.

    Es gibt ja noch den Begriff Lebenswohnrecht. ?

    Jetzt wäre meine Frage, wie sich das Verhält:

    a) zum Bürgergeld

    Würde ich Bürgergeld bekommen für den Lebensunterhalt, wie wäre das mit Miete, Heizung, Strom etc. ?

    b) privat

    Müsste ich mich mit diesem Niesbrauchrecht an den Reparaturkosten (Heizung, Elektrik, etc.) beteiligen.

    c)

    Was ist denn der Unterschied zwischen Niesbrauchrecht und Lebenswohnrecht ?

    Vielen Dank

    +

    Gruß Hajooo

  • Zunächst mein Beileid.

    Zu Deinen Fragen:

    a) so nicht zu beantworten. Du wirst nicht erben, sondern Du hast geerbt und damit wohl, wenn Du Bürgergeld beantragst, ein gewisses Vermögen. Ob Dir damit noch Bürgergeld zusteht, kommt auf die Höhe an.

    b) wer wofür zuständig ist (Nießbraucher, Eigentümer) ist in §§ 1041ff BGB geregelt, kann aber größtenteils auch zwischen den Parteien abweichend geregelt werden.

    c) einerseits die Erhaltungs-/Unterhaltungspflichten, das lässt sich aber einvernehmlich regeln.

    Vor allem steht dem Nießbraucher im Gegensatz zum Inhaber eines lebenslangen Wohnungsrechts die Fruchtziehung zu. Du kannst dann, wenn Du selbst nicht mehr darin wohnst, zB vermieten und die Mieteinnahmen stehen Dir zu.

  • Update:

    Zunächst mein Beileid.

    Danke.

    Ich schreibe hier weiter.

    Mittlerweile ist mein Vater in 12/2023 auch verstorben.

    Nun steht das Erbe an.

    In einem Dreiergespräch mit meinem Vater meinte er, daß ich das Haus ca. 300K und meine Schwester das Geld ca 160K erben soll.

    Schriftlich wurde es nicht vermerkt.

    Irgendwie bin ich für 50:50, obwohl es meine Schwester nicht bräuchte, da es ihr finanziell mehr als gut geht und ich keine nachkommen habe.

    Wie sieht das jetzt mit dem Jobcenter aus.

    Grob angedacht, wäre, daß ich in dem Haus Keller/EG/Dachgeschoß bleibe und das EG ca. 50 m² bewohne.

    Das OG würde meine Schwester besitzen und es vermieten.

    Es gibt wohl Regelungen - je nach "Istsituation", daß ich in der Wohnung bleiben könnte.

    Bekäme ich somit noch Leistungen vom Jobcenter ?

    Danke Hajooo

    • Offizieller Beitrag

    Bei 80.000 Euro Vermögen (wenn alles durch 2 geht) wohl erstmal nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.