Hallo zusammen,
ich habe ein paar rechtliche Fragen.
Eine Freundin von mir soll mit ihrem Kleinen zu mir ziehen. Ich wohne in einem Endreihenhaus und bin Eigentümer. Sie und ihr Sohn erhalten das Bürgergeld. Das Haus hat klassisch jeweils EINEN Zähler für Gas, Strom und Wasser. Es gibt einen gemeinsamen Eingang und wir nutzen das Wohnzimmer, Küche und Bad gemeinsam.
Ich bin nun überfragt, wie ich den Mietvertrag formuliere und die Nebenkosten abrechne, damit sich das Jobcenter später nicht querstellt.
Ich zahle ganz normal meine Gas- und Wasserkosten an die städtischen Stadtwerke.
Wie berechne und setze ich die Nebenkosten an - teile ich die monatlichen Kosten entsprechend der qm-Fläche, die ich und sie mit ihrem Kind nutzt, auf?
Als Eigentümer schließe ich ja einen Mietvertrag und keinen Untermietvertrag mit ihr, korrekt?
Viele Grüße
Aleks