Frage zur Betriebskostenabrechnung Gutgaben Bürgergeld Arbeit

  • Hallo,

    ich bin seit Januar 2023 sogenannter Aufstocker & beziehe dadurch Bürgergeld, vorher war ich in meiner Firma Vollzeit angestellt, aber aufgrund meiner Erkrankung kann ich vorerst nur Teilzeit arbeiten.

    Ich erhalte ca. 100€ Bürgergeld seit Januar...wird mir das Guthaben der Betriebskosten aus dem Jahr 2022 komplett angerechnet oder nur anteilmäßig. Danke im voraus für Eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Wenn deine Miete im Bedarf voll berücksichtigt wird, dann wird das Guthaben komplett angerechnet.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ja. Es geht hier darum, wann Du das Geld zur Verfügung hast.

    Im Umkehrschluss würde eine Nachzahlung für ein Jahr, in dem noch keine Transferleistungen bezogen wurde auch übernommen werden.

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

  • Hallo,

    ich bin seit Januar 2023 sogenannter Aufstocker & beziehe dadurch Bürgergeld, vorher war ich in meiner Firma Vollzeit angestellt, aber aufgrund meiner Erkrankung kann ich vorerst nur Teilzeit arbeiten.

    Ich erhalte ca. 100€ Bürgergeld seit Januar...wird mir das Guthaben der Betriebskosten aus dem Jahr 2022 komplett angerechnet oder nur anteilmäßig. Danke im voraus für Eure Hilfe

    Sowas habe ich bezüglich Hartz IV gefunden..

    "Gemäß eines weiteren Urteils (Az.: S 38 AS 588/10 ER) des Sozialgerichts Kiel darf eine Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug außerdem nicht angerechnet werden, wenn der ALG-2-Empfänger Zuzahlungen für die Miete seiner Wohnung leistet – also das Jobcenter nicht die volle Miete übernimmt und der Betroffene einen Teil der Kosten selbst trägt.

    In einem solchen Fall steht dem Hartz-4-Empfänger ein Betriebskostenguthaben in Höhe von den monatlichen Zuzahlungen mal zwölf Monate zu."

    • Offizieller Beitrag

    Sowas habe ich bezüglich Hartz IV gefunden..

    Das wurde bereits geschrieben. Im Übrigen ist es wenig dienlich, uralte, erstinstanzliche Rechtsprechung zu zitieren. § 22 SGB II hat sich seitdem schon etliche Male geändert!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.