Dringend: Kurzfristiger Umzug wg drohender Räumungsklage

  • Hallo,
    ich bräuchte dringend einen Rat. Ich bin Bürgergeldbezieher und wohne zur Untermiete in einem möblierten Zimmer in einer WG, wo auch mein Vermieter wohnt.
    Dieses Zimmer wurde mir letzten Monat fristgerecht zum Monatsende gekündigt (1). Ich hatte also zwei Wochen, mir eine neue Wohnung zu suchen, was mir wie durch ein Wunder auch gelang.

    Die Wohnung liegt allerdings nicht mehr im Landkreis, wo ich momentan Bürgergeld beziehe, sondern in der Stadt, für die ein anderes Amt zuständig ist. Außerdem ist sie etwas teurer und größer als es für einen alleinstehenden Bürgergeldempfänger als angemessen erachtet wird (68 statt 50 qm, 650 statt 530 € Miete).

    Mir ist klar, dass ich zunächst eine Erlaubnis des neu zuständigen Amtes in der Stadt brauche, bevor ich umziehen kann. Ich habe die Zusage der neuen Vermieterin erst letzte Woche erhalten und dann erfolglos versucht, das neu zuständige Amt telefonisch zu erreichen. Am Mittwoch abend habe ich die Mietbescheinigung von der neuen Vermieterin erhalten und diese (zusammen mit der Kündigung der alten Wohnung) am Donnerstag an das neue Jobcenter per Mail und Einschreiben geschickt. Eine Antwort oder Zusage habe ich verständlicherweise noch nicht, da wegen der Feiertage die Mitteilung erst heute gelesen wird.

    Ich muss bis spätestens Samstag umgezogen sein, weil mir sonst eine Räumungsklage droht.

    Jetzt meine Frage: Kann ich auch ohne Erlaubnis des neuen Bürgergeldamtes umziehen? Soweit ich weiß, droht in diesem Fall ja, dass nur die alte Miete (das waren 200 € warm) übernommen wird, was mich finanziell ruinieren würde. Wie stehen meine Chancen, wenn sich das Amt quer stellt?

    Vielen, vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten!

    (1) Bei möbliert untervermieteten Zimmern im Haus des Vermieters kann das Untermietverhältnis ohne Angabe von Gründen mit zwei Wochen Frist zum Monatsende gekündigt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich kannst du auch ohne Zusicherung umziehen, wenn die Vermieterin trotz Kenntnis deiner finanziellen Situation den Vertrag mit dir abschließt. Da du einen wichtigen Grund für den Umzug hast, sollte es auch nicht nur die bisherige Miete, sondern dann die maximal angemessene, also die 530 Euro geben. Was immer noch eine immense Differenz von 120 Euro bedeutet, die du selbst stemmen musst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.