Alleinerziehendenzuschuss und Fernbeziehung

  • Meine Situation ist ein wenig kompliziert.

    Ich habe ein Kind und bisher hat der Kindsvater und ich 50/50 Alleinerziehendenzuschlag bekomme. Er lebte im Wochenwechsel bei seinem Vater und mir.

    Situation jetzt:

    Mein Sohn lebt seit Januar 2023 nur noch bei mir, weil sein Vater seit kurz vor Weihnachten im Koma liegt. Ich selber habe letztes Jahr neu geheiratet aber mein Mann und ich leben nicht zusammen.

    Wir leben in unterschiedlichen Bundesländern, weil wir unser Sorgerecht der Kinder aus früherer Ehen natürlich auch haben wollen und uns kümmern wollen. Wenn mein Sohn 18 Jahre ist, ändern wir das Wohnverhältnis.

    Seit kurz nach er Hochzeit haben wir nur noch Stress. Es ist so, daß ich Krankheitsbedingt im Moment nicht arbeite und Bürgergeld bekommen, mein Mann arbeitet.

    Wir haben natürlich dem Jobcenter direkt nach der Hochzeit gemeldet das wir geheiratet haben aber getrennt leben.

    Nun wurde er meiner Bedarfsgemeinschaft dazu gerechnet obwohl wir nicht zusammen leben und ich bekomme kein Alleinerziehendenzuschlag.

    Ich verstehe aber das mit dem Zuschlag nicht, dass mir das gestrichen wird... da mein Mann ja nicht mit bei meinem Sohn und mir lebt und auch nicht in der Erziehung involviert ist. Wenn ich google finde ich auch so unterschiedlich und komplizierte Aussagen. Wie sieht da denn die Rechtslage aus?

    Dürfen die meinen Mann überhaupt mit dazu rechnen, wenn wir zwei Haushalte in unterschiedlichen Bundesländern haben?

    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Wenn kein Trennungswille vorliegt, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Die Urteile des BSG dahingehend sind eindeutig.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Den gäbe es nur, wenn die Trennung aus wirklich wichtigen Gründen aufrecht erhalten werden muss. Den sehe ich nicht. Umgang kann man auch bei größerer Entfernung haben. Dein Mann hat Arbeit, du bist ungebunden, du kannst zu ihm ziehen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.