Darlehen Mietkaution Zurückzahlung

  • Hallo zusammen,

    2008 wurde mir ein Darlehen gewährt für die Mietkaution. Bis zum heutigen Tage habe ich 450 Euro zurück gezahlt an das Jobcenter. Damals wurden mir 30 Euro von meinem Hartz4 direkt abgezogen für die Tilgung. Da es mir finanziell schlecht ging und mir jemand sagte, dass es verboten war, das Geld vom Hartz4 abzuziehen, ging ich damals , nachdem mir 15x die 30 Euro abgezogen wurden ) zum Rechtsanwalt, weil ich das Geld dringend zum Leben brauchte. Es wurde dann jedenfalls vom Sozialgericht entschieden, dass mir keine 30 Euro mehr abgezogen werden durften. Damals war ich froh dadrüber, heute sehe ich das anders. Jedenfalls bin ich am 01.02. diesen Jahres umgezogen und habe die komplette Kaution auf mein Konto bekommen. Die 450 Euro sind mir und den Rest möchte ich jetzt dem Jobcenter überweisen, ich weiß aber nicht wohin . Muss ich das zum BA Service Haus überweisen ? Danke schon mal für die Antwort/en

    Einmal editiert, zuletzt von loredanaa (15. April 2023 um 23:41)

    • Offizieller Beitrag

    Wohin du überweisen musst, kann dir nur das Jobcenter sagen. Vielleicht auch der Inkassoservice, wenn man die Forderung in deinem Forderungskonto noch findet. Was aber nicht ganz einfach ist, weil zwischendurch mal das Kassenprogramm gewechselt hat.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.