• Ich habe vom Amt gesagt bekommen das ich keine Unterstützung bekomme für Farbe zum streichen der Wohnung. Das Geld wäre bereits im Betrag enthalten den ich monatl. bekomme und müsste davon zur Seite gelegt werden. Es war wohl mal so das es Zuschüsse für Schönheitsreparaturen der Mietwohnung gab, dies sei aber schon lange nicht mehr aktuell und per Beschluss auch bestätigt.

    Wohne seit 10 Jahren in der Wohnung und habe es nie in Anspruch genommen. Hätte es jetzt erst wirklich nötig gehabt. Werde wohl einige Monate sparen müssen bis ich loslegen kann.

    Ist das rechtens oder wurde ich nur abgewimmelt?

    vlt. hat ja jmd einen Tipp.

  • schon traurig.

    Im Regelbedarf findet sich keine Kostenstellen Wohnungsrenovierung.

    Entweder der Sozialleistungsträger übernimmt die Kosten oder er kann auf den Vermieter als Verpflichteten verweisen.

    Ein Blick in den Mietvertrag klärt auf, ob evtl. der Vermieter die Renovierung zu zahlen hat.

    Lt. §§ 535 ff BGB ist ein Vermieter verpflichtet, sofern nicht die Pflicht rechtskonform auf den Mieter übergegangen ist. Die Kostenzuordnung wirkt auf die Miethöhe.

    Ein solches Abwimmeln könnte bereits ein Dienstvergehen darstellen.