Ratlosigkeit Erb-Berechnung

  • Guten Mittag alle netten Menschen hier. :)

    Ich habe hier ein kleines Problem.

    Seid Tagen telefoniere ich meiner Sachbearbeiterin hinterher, aber nie nimmt jemand ab, dasselbe gilt für Email.

    Es gibt da eine Sache, die mich sehr beschäftigt, da ich Diabetes habe und damit meine Medikamente bezahlen könnte,

    vielleicht weiß ja einer Rat.

    Vorrab: Ich hoffe, ich bin in diesem Thread richtig...wenn nicht, entschuldige ich mich schon einmal vorrab. :)

    Mein Großvater hat seinen Kindern ein Haus vermacht.

    Meine Mutter starb leider heute vor einem Jahr, somit sind ihre drei Kinder, darunter ich, ihre Erben.

    Ich weiß, das meine Geschwister laut dem Sozialamt meiner Mutter einen Betrag von 2600 Euro behalten dürfen vom Erbe,

    was ungefähr unter 866 Euro für jeden sind. Könnte auch bisschen weniger sein.

    Jetzt meine Frage...darf ich das behalten, da es unter den Betrag fällt, was mein monatlicher Anspruch wäre?

    Wichtig: Das Haus steht noch nicht zum Verkauf, erst in Kürze.

    Mich macht das ganze Thema echt mürbe, da ich auch an Bluthochdruck leide und das natürlich nicht förderlich ist.

    Ich bedanke mich schon mal, für eure Antworten.

  • Hey.

    Ich beziehe Bürgergeld. Schon zur Zeit wo mein Großvater 2018 verstarb.

    Ne, in diesem Haus wohnt aktuell niemand mehr, aber jemand hat noch das Nischrecht...

    jetzt soll es aber dann in Kürze verkauft werden.

    Mama bekam keine SGB Leistung, sie war schwer krank und lebte im Pflegeheim -

    sie bekam die Unterstützung vom Sozialamt - die auch ihr Zimmer bezahlt haben. :)

  • Das Zimmer im Pflegeheim. Das waren Leistungen nach dem SGB XII. Und es geht auch nicht, wie dir in dem anderen Forum falsch mitgeteilt wurde um den Vermögensfreibetrag. Es geht um den Kostenersatz aus dem Erbe nach Paragraph 102 SGB XII. Das Sozialamt hat Anspruch auf Ersatz der Leistungen der maximal letzten 10 Jahre für deine Mama aus dem Erbe. Der hier maßgebliche Freibetrag für euch 3 Erben beträgt 3012 Euro, also umgerechnet 1004 Euro pro Erbe.

    Dieses Erbe ist, sofern du die Zahlung vor dem 01.07.23 erhältst bei dir als Einkommen anzurechnen. Nach dem 01.07.23 nicht mehr.

    Kommt also drauf an ob du mehr oder weniger mtl als diese 1004 Euro erhältst. Falls mehr, dann bekommst 1004 Euro weniger ausgezahlt. Falls dein Anspruch niedriger ist, dann bekommst du kein Bürgergeld.

    Das Thema schwebt schon 1 Jahr über dir, etwas spät jetzt erst den Blutdruck steigen zu lassen.

    Fazit: Auszahlung vor dem 01.07, dann hast du kein Geld extra zur freien Verfügung.

  • Hey.

    Oh peinlich..ich hab in beiden Foren geschrieben, weil man nicht immer Antwort bekommt. Entschuldigung. *lach

    Ne ich bekomme glaube ich knapp 850 Euro für KDU und zum Leben.

    Also der Herr meinte, es wären 2600 € Freibetrag...aber das wäre ja im Endeffekt egal.

    Das heißt, wenn der Betrag den ich vom Erbe bekomme, niedriger ist, als der Betrag, den ich im Monat für KDU und zum Leben bekomme,

    darf man es behalten? Ich checke das nicht so ganz. :D

    Ne es ist so, das wir mit dem Thema Erbe nicht so bewandt sind. Als Mama starb hatten wir soviel zutun und ich noch eine Unterleibsoperation.

    Wir haben erst lange Zeit später gesagt bekommen, das wir nicht mehr ausschlagen können.

    Jetzt haben wir den Ärger, da sich die anderen Parteien in den Haaren lagen. Dachte nicht mal, das wir überhaupt was erben, nach den ganzen

    Streitereien. lach

  • Mit dem Kostenersatz, Freibetrag etc hat Lone Ranger völlig recht. Wobei ich mich frage, ob Deine Mutter eventuell die Sozialhilfeleistungen nur als Darlehen bekommen hat, sie hatte ja Vermögen.

    Dann würde möglicherweise kein Freibetrag greifen, sondern das Darlehen wäre zurück zu bezahlen.

    Mit einem Nießbrauch belastete Grundstücke lassen sich gegebenenfalls verkaufen, einfach ist das in der Regel nicht.

  • Das mit dem Verkauf geht schon...die Gegenseite, die das Nießbrauchdingens hat, ist einverstanden.

    Meine Mutter hatte kein Vermögen. Sie wurde glaube ich 2012 ins Pflegeheim gebracht, und mein Großvater verstarb erst 2018. :)

    Der Mann hat mir das vorgerechnet, was sie für meine Mutter schon ausgegeben haben und hat davon praktisch diesen Freibetrag

    errechnet, den wir als Kinder dann behalten dürfen. Darum gings mir aber primär tatsächlich nicht..., sondern nur

    ob ich im Endeffekt was davon habe. Scheinbar leider nicht. Das hätte ich für meine Medikamente sehr gebrauchen können.

    Aber dankeschön trotzdem für Eure Geduld. :)

  • Achso, sorry. Ab dem 1.7. gelten Erbschaften im Bürgergeld nicht mehr als Einkommen. Dann hättest du was davon.

    Und schönen Gruß an den Mann vom Sozialamt oder wer das gesagt hat, 2600 Euro ist falsch.

  • Nun ja, aber wenn ich das richtig verstehe, ist Deine Mutter ja bis zu ihrem Tod im Pflegeheim gewesen. Wenn sie im Bezug geerbt hat, war es Einkommen, man hätte da meiner Ansicht nach schon mal von Seiten der Behörde aktiv werden müssen, kann ja nicht sein, dass man einfach so weiter bezahlt und die Mutter (anteilig) ein Haus hat.

    Wenn das aber derselbe Sachbearbeiter war, der Dir den Freibetrag von 2.600 Euro genannt hat, wundert es mich nicht.

  • Nun, um mal eine Lanze zu brechen, auch wenn die 2600 €uro falsch sind.

    Davon ausgehend dass es neben der Mutter noch Geschwister gab (seinen Kindern vererbt - erster Betrag) haben wir eine Erbenmehrheit an dem Objekt und einen Nießbrauch an dem Objekt.

    Das könnte dazu geführt haben dass man von einer Unverwertbarkeit ausgegangen ist.....aber lassen wir das, das ist nur Spekulation

  • Richtig. Mein Großvater starb 2018. Seine Freundin hat ja lebenslanges Wohnrecht. Sie hatte vor 2 Jahren einen Schlaganfall und musste jetzt ins Heim.

    Ab dem Zeitpunkt wollten IHRE Kinder (sind jetzt für ihre Mutter verantwortlich) das Haus bereits verkaufen, das dürfen sie laut Testament, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, in dem Haus zu leben.

    Der Knackpunkt war einfach, das mein Onkel sich quer gestellt hat, weil er Bedingungen hatte. Meine Mutter, bzw. ihre Betreuerin, die Betreuerin meiner Tante und die Kinder der Freundin meines Großvaters waren aber einverstanden.

    Das ist natürlich blöd, weil ein Nachbar das Haus damals schon gekauft hätte.

    Somit haben wir jetzt den Ärger, weil wir ja als Erben nach gerutscht sind. Nach meiner Mutter.

    Und der vom Sozialamt hat dann praktisch ausgerechnet, was er für unsere Mutter schon ausgegeben hat, und was wir im Falle des Verkaufes dann behalten dürfen und ihnen dann zurück geben müssen.

    Vielleicht hilft das ja ein bisschen, Licht ins Dunkel zu bringen. :)

    Ich hoffe ich bin nicht unhöflich, aber kannst du mir sagen, wieso du denkst, das die 2600 € falsch sind?

    Wenn ich dir damit zu nahe trete, entschuldige ich mich jetzt schon mal. :)

  • Was das Sozialamt von den Erben verlangt, nennt sich Kostenersatz und richtet sich nach § 102 SGB XII.

    Die "Freigrenze" ergibt sich aus § 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII und beträgt das dreifache des doppelten Regelsatzes in Bedarfsstufe 1 oder -wie es normale Menschen ausdrücken würden- 6 x Regelsatz Stufe 1, also die 502 Euro "Bürgergeld". 6 x 502 Euro =3.012 Euro.

  • Das hört sich nach einem Fall des Kostenersatzes durch Erben nach § 102 SGB XII an, wie hier schon anklang: § 102 SGB 12 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Nach Absatz 3 ist der Anspruch auf Kostenersatz unter anderem nicht geltend zu machen, soweit der Wert des Nachlasses unter dem Dreifachen des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 SGB XII liegt. Der Grundbetrag beträgt aktuell für 2023 1.004,00 € (doppelte Regelbedarfsstufe 1 von aktuell 502,00 €). Das wären für Todesfälle ab dem Jahr 2023 3.008,00 €.

    Da deine Mutter aber letztes Jahr verstarb, findet der alte Satz aus dem Jahr 2022 Anwendung: 449,00 € Regelbedarfsstufe 1 x 2 = Grundbetrag von 898,00 € x 3 = 2.694,00 €.

    „Truth is the first casualty in war” - Ethel Annakin

  • Korrektur: 3.012,00 € für 2023, wie fragdochnicht zutreffend geschrieben hat (nicht 3.008,00 € wie versehentlich von mir, denn 3 x 1.004,00 € sind nach Adam Riese 3.012,00 €). Darauf kommt es hier jedoch nicht an, sondern das Sterbejahr ist maßgebend.

    „Truth is the first casualty in war” - Ethel Annakin

  • Wenn ich das aber richtig verstanden habe, darf ich das nur behalten, wenn die Zahlung nicht vor dem 1.7. erfolgt. Aber naja, das wirds wahrscheinlich sowieso nicht, da es noch nicht zum Verkauf steht. lach

    Ihr wart mir eine große Hilfe - lieben Dank.