Nach Widerspruch und dessen Ablehnung Klage an das Sozialgericht schicken ?

  • Hallo ,

    ich habe einen Änderungsbescheid erhalten und mal für den ganzen Zeitraum durchgerechnet . Ich komme so auf durchschnittlich 30 Euro für meine Heizkosten im Monat .

    Habe Sachbearbeiter angerufen , welcher meinte er könne es nur so berechnen . Ansonsten solle ich Widerspruch einlegen . Wenn der Widerspruch abgelehnt wird , gehts dann als nächstes zum Sozialgericht , oder gibs andere Möglichkeiten ?

    Grüsse

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Widerspruch abgelehnt wird , gehts dann als nächstes zum Sozialgericht , oder gibs andere Möglichkeiten ?

    Das hast du dir im November 2022 doch quasi schon selbst beantwortet:

    Zitat

    Klären wir dann alles wieder vor den Sozialgerichten . Nicht , dass dort Langeweile aufkommt .

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.