Ich habe im Februar einen Antrag auf Bürgergeld ab April gestellt. Dieser ist noch in Bearbeitung . Inzwischen wurde ich zu einem Termin eingeladen, bei dem meine berufliche Situation besprochen wird, und ich habe eine Sanktionsbelehrung erhalten, die die möglichen Konsequenzen aufzeigt, falls ich nicht zum Termin erscheine. Ich frage mich, ob mein Antrag trotzdem weiter bearbeitet wird, wenn ich nicht zum Termin erscheine, insbesondere da ich wahrscheinlich für in 3 Monaten eine selbständige Arbeit gefunden habe. Dem Jobcenter ist übrigens klar, das ich derzeit wirklich keine Arbeit habe.Ist es richtig, das beides unabhängig voneinander läuft?
Wird mein Antrag trotzdem bearbeitet, wenn ich nicht zum Termin gehe, da ich wahrscheinlich schon selbst Arbeit geufnden habe?
-
-
- Offizieller Beitrag
Der Antrag muss bearbeitet werden. Nicht zum Termin zu erscheinen, ist keine gute Idee.