WBA nicht mehr verlängert wegen fehlender Mitwirkung

  • Hallo,

    zum Sachverhalt:

    Ich hab es leider die letzten Monate absolut null auf Anschreiben reagiert weil ich es als zu belästigend empfunden habe. Somit natürlich die vollen 30% Sanktionen sogut wie dauerhaft einstecken müssen.

    Nun war nach 6 Monaten ein neuer WBA fällig, dieser kann angeblich nicht bearbeitet werden wegen fehlender Mitwirkung. Ich werde also aufgefordert mich in Eigenbemühung beim Sachbearbeiter zu melden und persönlich vorzusprechen damit geklärt werden soll ob ich noch Anspuch auf Leistungen haben.

    Ich benötige hier rüber Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder x-fachen Bewerbungen pro Woche schreiben müssen. Meine Leistungen sind seit heute 01.05.23 eingestellt. Der Brief (WBA) kam vor 2 Tagen am Samstag!

    Da ich nicht reagiert habe werden ja sicher einige Einforderungen oder Fragen vom Sachbearbeiter kommen. Womit muss ich da so rechnen?

    Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:

    1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)

    Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!

    2. Kann man theoretisch statt einem persönlichen Termin auch "Alternativen" anbieten. Z.b. eine Email zu Sachbearbeiter mit "bitte senden sie mir alles nötige für die WBA Bewilligung zu" oder so...?

    3. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)

    4. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)

    5. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)

    6. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)

    Mehr ist mir estmal nicht eingefallen jedoch will ich natürlich größtmögliche Schäden ganz gern vermeiden.

    Danke für eure Hilfe und guten Raschläge.

  • Ganz ehrlich? Mein Mitleid hält sich da stark in Grenzen.

    Der Bewilligungszeitraum ist dir bekannt. Also Zeit satt, sich ausreichend um die Weiterbeantragung zu kümmern. Dazu muss man nicht mal auf einen förmlichen Weiterbewiiligungsantrag warten.

    "Anschreiben des Jobcenters ignoriere ich, weil ich sie als belästigend empfunden habe". Ziemlich dumme Idee.

    "Ich habe Grundsicherung beantragt, die steht doch jedem zu." Richtig, jedem, bei dem die Voraussetzungen vorliegen und der die notwendigen Mitwirkungspflichten erfüllt. Zur Erinnerung: Bürgergeld ist weder eine unbefristete Rente noch ein bedingungsloses Grundeinkommen.

    "Ich will kein persönlichen Termin wahrnehmen". Pech gehabt, dafür gibt es gesetzlichhe Vorschriften (§ 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III). Rechtsfolgen siehe §§ 61, 66 SGB I.

    "Zwangsforderungen des Sachbearbeiters": falsche Wahrnehmung. Der versucht dich vorrangig wieder in Arbeit zu kriegen, damit du dem Steuerzahler nicht mehr auf der Tasche liegst. Was glaubst du denn, wie lange du noch beschäftigst wärst, wenn du an einem Arbeitsplatz genau diese Einstellung auch gegenüber deinem Chef äußerst?

    "Ist es ratsam, einen Termin beim Anwalt zu machen?" Wenn es ein intelligenter Anwalt ist, wird er dir die o.g. Punkte auch sagen.

    "Mehr ist mir erstmal nicht eingefallen". Wie wäre es mit Arbeitsaufnahme? Im Moment werden überall Mitarbeiter gesucht. Nur so eine Idee...

    Schöne Grüße
    ubu